Kassel (jur). Ehemalige Stasi-Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf höhere Renten. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Renten nach dem Durchschnittsverdienst eines DDR-Bürgers berechnet werden, urteilte am Mittwoch, 14. Dezember 2011, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 5 R 2/10 R). Eine erneute Vorlage der Rechtsfrage zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte der 5. BSG-Senat ab.
Geklagt hatte ein heute 85-jähriger ehemaliger Personenschützer, der beim Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in der DDR angestellt war. Der Berliner forderte von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund zu seiner Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1.120 Euro monatlich weitere 826 Euro. Er habe in der Vergangenheit dafür entsprechend gearbeitet und sich Anrechte erworben.
weiterlesen:
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/stasi-mitarbeiter-bekommen-keine-hoeheren-renten-382477
Geklagt hatte ein heute 85-jähriger ehemaliger Personenschützer, der beim Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in der DDR angestellt war. Der Berliner forderte von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund zu seiner Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1.120 Euro monatlich weitere 826 Euro. Er habe in der Vergangenheit dafür entsprechend gearbeitet und sich Anrechte erworben.
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