Horch und Guck
Heft 33/2001
Monika Tantzschner
Die Stasi und ihre geheimen Brüder
Die internationale geheimdienstliche Kooperation des MfS
Die einstige sozialistische Staatengemeinschaft wurde von »Bruderparteien«, »Bruderarmeen« und »Bruderorganen« zusammengehalten. Wie letztere miteinander kooperierten und zu welchen Zwecken, läge noch über lange Jahre weitgehend im dunkeln, hätte es nicht das in der Geschichte einmalige Ereignis der Öffnung des Archivs eines Geheimdienstes unmittelbar nach dessen Auflösung gegeben. Die Rekonstruktion der Strukturen und der Arbeitsweise des Staatssicherheitsdienstes der DDR anhand seiner Archivalien ist indes ein mühseliger Prozeß: Viele Akten, darunter ganze Teilbestände, wurden vernichtet, andere fielen der üblichen Kassationspraxis zum Opfer. Besonders rigoros wurde in der Endphase des MfS bzw. des Amts für Nationale Sicherheit (AfNS) die Beseitigung von Dossiers und Arbeitsunterlagen über die internationale geheimdienstliche Kooperation betrieben. Der Leiter des Leitzentrums des MfS für die Koordinierung der Zusammenarbeit der MfS-Diensteinheiten mit anderen Sicherheitsdiensten, Willi Damm, ließ über die früher getroffenen Regelungen des MfS und die Neuregelung des AfNS zur Kassation hinaus archiviertes Aktenmaterial seiner Abteilung X mit der Begründung vernichten, es enthalte belastende Informationen über die »Bruderorgane«1. Anhand des verbliebenen Aktenbestandes sollen im folgenden die Struktur und die Aufgabengebiete dieser Abteilung X beschrieben und eine Vorstellung über Regelungen und Besonderheiten der Zusammenarbeit des MfS mit den Geheimdiensten der ehemaligen Ostblockländer sowie mit den Sicherheitsdiensten anderer Staaten und sogenannter Befreiungsbewegungen mit sozialistischer Orientierung vermittelt werden.
Die Gründung der Abteilung Internationale Verbindungen des MfS
Auf der Kollegiumssitzung des Staatssekretariats für Staatssicherheit (SfS) am 9. November 1955 schlug Generalleutnant Mielke im Rahmen größerer Strukturveränderungen und personeller Umbesetzungen – vermutlich im Zusammenhang mit einer am 24. November vollzogenen Umbildung des Staatssekretariats für Staatssicherheit in Ministerium für Staatssicherheit – vor, die Arbeitsgebiete Ein- und Ausreise, volksdemokratische Länder und Arbeit über dritte Länder aus der Hauptabteilung II, zuständig für Spionageabwehr, Sicherung der DDR-Auslandsvertretungen, Unterhalt von Operativgruppen im Ausland u.a.m., herauszulösen.2
Am 1. März 1956, unmittelbar vor Einberufung der ersten Konferenz der Sicherheitsdienste des Ostblocks in Moskau3, wurde die Abteilung X ins Leben gerufen. »Alles, was die volksdemokratischen Länder betrifft«, hieß es im Gründungsbefehl, »ist über diese Abteilung zu leiten. Eine direkte Verbindungsaufnahme mit gleichgestellten Dienststellen der volksdemokratischen Länder ist ohne Zustimmung der Leitung des Ministeriums für Staatssicherheit nicht statthaft.«4
Die kommissarische Leitung wurde Hauptmann Willi Damm übertragen. Die Abteilung unterstand dem 1. Stellvertreter des Ministers, damals Erich Mielke, der dieses direkte Unterstellungsverhältnis bis zum Ende seiner Amtszeit beibehalten sollte. 1956 verfügte die Diensteinheit lediglich über neun hauptamtliche Mitarbeiter. Filialen in den Bezirksverwaltungen des MfS wurden nicht eingerichtet.
Bis Anfang der 70er Jahre war die Abteilung X mit Sitz in der Normannenstraße, Haus 2, nicht in selbständige Referate untergliedert. Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen wurden von Arbeitsgruppen wahrgenommen, die sogenannten Offizieren für Sonderaufgaben unterstanden.
Die Herausforderungen der 70er Jahre
Durch den Integrationsprozeß innerhalb des sozialistischen Lagers und die allmähliche Öffnung nach dem Westen in den 70er Jahren wuchs die Bedeutung der Abteilung. Im Jahre 1971 wurde das »Komplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen Integration der Mitgliedsländer des RGW« beschlossen. Dies führte innerhalb des MfS zum Ausbau der für die Sicherung der Volkswirtschaft und des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe zuständigen Hauptabteilung XVIII und – in Reaktion auf den verstärkten Austausch von Wissenschaftlern, technischem Fachpersonal und sonstigen Arbeitskräften – zur Etablierung von Mitarbeitern der Sicherheitsdienste in den Mitgliedsländern.
Im Januar 1972 wurde der paß- und visafreie Reiseverkehr von und nach Polen und der Tschechoslowakei eingeführt. Noch im selben Jahr machten 12,4 Millionen DDR-Bürger und 11,2 Millionen Bürger aus der Tschechoslowakei und Polen von den Reiseerleichterungen Gebrauch. Tausende von polnischen Bürgern kamen auf der Grundlage einer Regierungsvereinbarung als Gastarbeiter in die DDR. Damit waren für das MfS in Kooperation mit den Ministerien des Innern der Volksrepublik Polen und der CSSR, denen die Sicherheitsorgane angegliedert waren, umfängliche Aufgaben der »politisch-operativen Sicherung« des Grenzverkehrs wie auch des Aufenthalts der Bürger in den jeweiligen Ländern verbunden. Das betraf vor allem die Kontaktmöglichkeiten zu Angehörigen westlicher Staaten und zu westlichen Auslandsvertretungen, aber auch zu oppositionellen Kreisen in den anderen Ostblockländern.
Zu einem weiteren Schwerpunkt entwickelte sich die Verhinderung von »Republikflucht« über die Westgrenzen Ungarns, der Tschechoslowakei sowie über Bulgarien5, was 1976 zur Gründung einer Zentralen Koordinierungsgruppe (ZKG) im MfS und entsprechenden Bezirkskoordinierungsgruppen6 sowie zum Ausbau der MfS-Operativgruppen in den anderen Ostblockländern führte.
Die im Rahmen der Entspannungspolitik abgeschlossenen Verträge wie das Vierseitige Abkommen über West-Berlin vom 3.09.1971, das Abkommen über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin vom 17.12.1971 und die Vereinbarung über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs für West-Berliner vom 20.12.1971 brachten für das MfS ständig wachsende Aufgaben.
Bereits 1970 war aus der bis dahin in der MfS-Zentrale bestehenden Arbeitsgruppe Sicherung des Reiseverkehrs, der Hauptabteilung Paßkontrolle/Zollfahndung und dem Referat Reisen/Touristik die Hauptabteilung VI (HA VI) mit entsprechenden Abteilungen auf Bezirksebene gebildet worden, die sich zu einer der größten operativen Diensteinheiten des MfS entwickeln sollte.7 In den anderen Ostblockländern spielte sie neben der Spionageabwehr (HA II) und der Auslandsaufklärung (HV A) eine maßgebliche Rolle.
Jeder weitere Schritt in Richtung Normalisierung der Beziehungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland wie der 1972 abgeschlossene Grundlagenvertrag, der auch die Anerkennung der UNO-Menschenrechtserklärungen einschloß, schuf für das MfS neue Aufgabenfelder. Mit der völkerrechtlichen Anerkennung verbesserten sich aber zugleich auch die Arbeitsbedingungen, da die DDR-Auslandsvertretungen in aller Welt als legal abgedeckte Residenturen des MfS genutzt werden konnten.
In der KSZE-Schlußakte von Helsinki 1975 verpflichteten sich auch die Ostblockstaaten zur Beachtung der grundlegenden Menschenrechte, auf die sich nun eine ständig wachsende Oppositionsbewegung in diesen Ländern berief.
Um den neuen Herausforderungen gewachsen zu sein, wurde die Zusammenarbeit der östlichen Sicherheitsdienste gezielt verstärkt. Davon zeugen die Grundsatzvereinbarungen des MfS mit den Sicherheitsdiensten der Sowjetunion (1973), Polens (1974), Bulgariens (1974), der Tschechoslowakei (1977) und Ungarns (1981) sowie zahlreiche Vereinbarungen auf Fachbereichsebene.8
Neben der bilateralen Zusammenarbeit gewann die multilaterale Kooperation an Bedeutung, da die neue Freizügigkeit auch von Gruppen und Personen genutzt wurde, die unter geheimdienstlicher Beobachtung standen. 1977 unterzeichneten die DDR, die Sowjetunion, Bulgarien, Ungarn, Polen, Kuba, die Tschechoslowakei und die Mongolei das »Abkommen über das System der vereinigten Erfassung von Informationen über den Gegner«, genannt SOUD.9 Der Informationsverbund führte Erkenntnisse über gegnerische Geheimdienste sowie über Personen und Institutionen zusammen, von denen eine vermeintliche Gefahr für die innere Sicherheit ausging.
Eine reguläre multilaterale Zusammenarbeit mit den befreundeten Geheimdiensten entwickelte sich auch in der abwehrmäßigen Sicherung von Militärmanövern der Warschauer Paktstaaten, von großen internationalen Veranstaltungen, bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs, einschließlich des internationalen Zivilluftverkehrs, in der Terrorabwehr und bei der Bekämpfung der inneren Opposition.
Den gewachsenen Anforderungen mußte auch die Abteilung X Rechnung tragen, die 1973 vier Referate bildete. Daß sie dennoch eine kleine Diensteinheit blieb, liegt an ihrem Charakter als Schaltstelle, die keine operativen Aufgaben wahrzunehmen hatte. 1980 verfügte die Abteilung X über 35 Planstellen.10
Struktur und Aufgabengebieten der Abteilung X
Die Funktion der Abteilung X als Koordinator geheimdienstlicher Kooperation war in verschiedenen Grundsatzvereinbarungen und anderen Dokumenten über die Regelung der Zusammenarbeit des MfS mit den Sicherheitsdiensten anderer Länder festgelegt. Ihr oblag – neben der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) – die Federführung bei der Erarbeitung von Jahresplänen der Arbeitsberatungen und sonstiger dienstlicher Treffen, die mit den Kooperationspartnern abgestimmt wurden. Entsprechend den bestätigten Plänen hatte sie für die Vorbereitung und Durchführung der Arbeitstreffen im Zusammenwirken mit den beteiligten Diensteinheiten des MfS zu sorgen. Planung und Vorbereitung der Arbeitsberatungen auf Ministerebene bzw. auf der Ebene der Stellvertretenden Minister sowie multinationaler Beratungen erfolgten in Zusammenarbeit mit der Zentralen Auswertungs- und Informationsgruppe des MfS (ZAIG) und anderen beteiligten Diensteinheiten.
Das Referat 1 für Auslandsverbindungen hatte die von seiten befreundeter ausländischer Sicherheitsdienste an das MfS gerichteten Anfragen, Ersuchen, Aufträge, Informationen, Hinweise etc. zu bearbeiten. Es hatte für die Abstimmung und Koordinierung des Zusammenwirkens von Diensteinheiten des MfS mit anderen Sicherheitsorganen bei der Vorbereitung und Durchführung von Konsultationen, operativen Treffs und gemeinsamen operativen Maßnahmen zu sorgen. Einige Fachbereiche wie die HA II (Spionageabwehr), HA IX (Untersuchungsorgane) und die Abteilung N (Nachrichten) verfügten über eigene Abteilungen für Interantionale Verbindungen, die von den Ländersachbearbeitern des Referats 1 der Abteilung X unterstützt wurden. Direkte Arbeitsbeziehungen bestanden ferner zu den wichtigsten zentralen Speichern des MfS, wo die von den anderen Sicherheitsdiensten angeforderten Überprüfungen zu Personen und Sachverhalten vorgenommen wurden.
Das Referat 2 war für die operative Speicherführung und Auswertung zuständig. Im Zusammenwirken mit der ZAIG und anderen beteiligten Diensteinheiten hatte es im Rahmen des Datenverbunds SOUD für den Informationsfluß von und zu den Sicherheitsorganen der Vertragspartner und die Zusammenführung interessierter Diensteinheiten zu sorgen. Weitere Aufgaben waren die Archivierung von Materialien und Sachverhalten, die Registrierung im Speicher und die Auskunftserteilung.
Das Referat 3 hatte neben sprachmittlerischen Arbeiten für die Referate 1 und 4 (Protokollaufgaben) Übersetzerdienste auf der Führungsebene des MfS zu leisten. Die Mitarbeiter wurden als Dolmetscher bei Arbeitstreffen der operativen bzw. operativ-technischen Diensteinheiten, auf Konferenzen, bei Gerichtsverhandlungen, bei der Betreuung von Delegationen, Arbeitsbesuchen im Ausland, im Urlauberaustausch u.a.m. eingesetzt.
Zu den laufenden schriftlichen Übersetzungen gehörten u.a. amtliche Informationsmaterialien, die die Abteilung X beispielsweise von den Innenministerien anderer Ostblockländer erhielt und die dann an die entsprechenden Abteilungen bzw. die Leitung des MfS weitergegeben wurden. Zu übersetzen waren ferner politische Informationsmaterialien – etwa mit Erkenntnissen der Aufklärung –, die im Rahmen bilateraler Verträge mit anderen Geheimdiensten ausgetauscht wurden. So belieferten die Sicherheitsdienste der Partnerländer das MfS regelmäßig mit Einschätzungen zu innen- und außenpolitischen Problemen und zu militärischen Aktivitäten in den benachbarten Regionen bzw. Ländern. Kuba beispielsweise berichtete über die Länder Mittel- und Südamerikas sowie über die USA, die Mongolei über China usf. Neben der Übersetzung von Informationsmaterial und der Auswertung fremdsprachiger Zeitungen und Zeitschriften hatte das Referat die von den Ländersachbearbeitern weitergeleiteten fremdsprachigen Briefkopien zur Gewinnung »operativ bedeutsamer Erkenntnisse«11, Auskunfts- und Kontrollersuchen anderer Sicherheitsdienste, Telegramme u.a.m. zu übersetzen.
Die Mitarbeiter für Protokollaufgaben des Referats 4 waren für die organisatorisch-technische Planung, Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen und Veranstaltungen im Rahmen der Zusammenarbeit des MfS mit den anderen Sicherheitsdiensten zuständig. Konkret beinhaltete dies die Vorbereitung und Durchführung von Arbeitsbesuchen auf zentraler Ebene und die Unterstützung anderer Diensteinheiten des MfS bei der Vorbereitung und beim Empfang von Arbeitsgruppen oder einzelnen Vertretern der anderen Sicherheitsorgane auf Fachbereichsebene. Darin inbegriffen waren die protokollarischen Aufgaben bei Veranstaltungen im Führungsbereich, im Zusammenhang mit staatlichen und gesellschaftlichen »Höhepunkten« sowie bei persönlichen Jubiläen leitender Angehöriger der befreundeten Sicherheitsorgane. In ihre Zuständigkeit fielen auch die Vorbereitung und Durchführung von Auslandsdienstreisen und Urlaubsaufenthalten von Delegationen und Einzelgästen und die Organisation von Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Angehörige verbündeter Sicherheitsdienste. Das Referat hatte ferner die finanziellen Normen für den Aufenthalt von Delegationen beim MfS und umgekehrt des MfS bei befreundeten Sicherheitsdiensten auszuarbeiten und sich um die materiell-technischen Belange der ausländischen Operativgruppen auf dem Territorium der DDR zu kümmern.
Die Abteilung X trug zwar die Gesamtverantwortung für alle Prozesse der Zusammenarbeit mit den anderen Sicherheitsdiensten, ihre Koordinierungsfunktion erstreckte sich aber nur teilweise auf die laufende operative Arbeit der einzelnen Fachbereiche. So war die Abteilung X bei der Zusammenarbeit der in den anderen Ländern agierenden MfS-Operativgruppen mit den ansässigen Sicherheitsdiensten nicht zwischengeschaltet, wenn es sich um Routinemaßnahmen wie Überprüfungen in operativen Speichern oder in Arbeits- und Maßnahmeplänen vereinbarte Aktionen ging. Auch lief die Koordinierung von Maßnahmen zwischen den MfS-Operativgruppen in den anderen Ostblockländern und den operativen Diensteinheiten des MfS in der DDR – etwa bei der Bearbeitung »operativer Hinweise« zu DDR-Bürgern – nicht über die Abteilung X, sondern über die für die Operativgruppen zuständige Hauptabteilung II für Spionageabwehr. Die Einleitung bestimmter Maßnahmen bei den anderen Sicherheitsorganen wie z.B. der Einsatz operativ-technischer Mittel, Beobachtungen, Fahndungen, Festnahmen, spezifische Vorkommnisuntersuchungen hatte jedoch über die Abteilung X zu erfolgen.
In der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) übernahmen bevollmächtigte Sicherheitsoffiziere die Koordinierungsfunktion in der laufenden operativen Arbeit. Die Abteilung X wurde einbezogen, wenn es um Grundsatzfragen, um organisatorisch-technische Abstimmungen zwischen dem MfS und den anderen Geheimdiensten und um die Planung und Durchführung von Konsultativtreffen ging. Auch übernahm die Abteilung X organisatorische Aufgaben bei Dienstreisen, sie sorgte für die Weiterleitung von Informationen der HV A zu anderen Diensteinheiten des MfS bzw. belieferte die im Ausland agierenden MfS-Diensteinheiten mit notwendigem Informationsmaterial.
Außerhalb des MfS pflegte die Abteilung X Arbeitskontakte vor allem zum Ministerium für Nationale Verteidigung (hier insbes. Verwaltung Aufklärung, Verwaltung Internationale Verbindungen, Rechtsabteilung und Grenztruppen), zum Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (HA Konsularische Angelegenheiten, HA Rechts- und Vertragswesen), zum Ministerium des Innern (Abteilung Auslandsbeziehungen) zum Ministerium für Verkehrswesen, zur Zollverwaltung der DDR, zum Ministerium der Justiz (Abteilung Internationale Verbindungen) und zum Ministerium für Volksbildung.
Zur Sonderrolle der Sowjetunion in der geheimdienstlichen Kooperation
Die intensive Verflechtung des MfS mit dem sowjetischen Geheimdienst hatte vielerlei Ursachen und lag im Interesse beider Seiten. Auf Grund der geopolitischen Lage und der spezifisch deutsch-deutschen Konstellation, der sprachlichen Voraussetzungen und vielfältigen Kontaktmöglichkeiten, wurde der ostdeutsche Geheimdienst, insbesondere die HV A und der militärische Nachrichtendienst bzw. die Verwaltung Aufklärung (VA) beim DDR-Verteidigungsministerium, für den sowjetischen Sicherheitsdienst zum wichtigsten Kooperationspartner in der Auslandsspionage und bei der Durchführung operativer Maßnahmen in westlichen Ländern.
Die sowjetischen Verbindungsoffiziere, die für die geheimdienstliche Zusammenarbeit mit dem MfS und dem Ministerium des Innern (MdI) der DDR zuständig waren, verrichteten ihre Koordinierungsaufgaben unabhängig von der Abteilung X des MfS. Über einen Verbindungsoffizier bestand jedoch ein ständiger Arbeitskontakt zur Abteilung X. Daneben gab es noch die Vertreter der sowjetischen Militärabwehr.12
Die Gruppe der sowjetischen Verbindungsoffiziere bestand seit 1958 vereinbarungsgemäß aus 32 Mitgliedern: der Leiter, sein Stellvertreter, 15 Verbindungsoffiziere für die Bezirke, 4 Offiziere für Aufklärung, 2 für Untersuchung und 9 für Abwehrdienste. Daneben arbeiteten beim MfS 5 sowjetische Konsultanten.13 Als Hauptaufgaben der Zusammenarbeit nennt das Zusatzprotokoll der Vereinbarung u.a.: die Ausarbeitung »gemeinsamer Maßnahmen zur Aufdeckung und Verhinderung der Pläne und Absichten des Gegners, die gegen die DDR und die UdSSR gerichtet sind«; das Zusammenwirken der Aufklärungsorgane bei der operativen Bearbeitung der »wichtigsten Objekte in Westdeutschland und in anderen kapitalistischen Ländern«; den »Austausch der politischen, ökonomischen, militärischen und technisch-wissenschaftlichen Information« über diese Länder; »gemeinsame Maßnahmen zur Ausübung eines für das sozialistische Lager günstigen Einflusses in der Bundesrepublik, zur Kompromittierung einzelner besonders aktiver und gefährlicher Personen, die die feindliche Tätigkeit gegen die UdSSR und die DDR führen«; die »gemeinsame Bearbeitung von DDR-Bürgern, die einer feindlichen Tätigkeit verdächtig sind«; die »Durchführung der aktiven Maßnahmen gegen feindliche Geheimdienste und antisowjetische Emigrantenorganisationen in Westdeutschland und in Westberlin«.14 Inbegriffen war in die Vereinbarung auch die Unterstützung der sowjetischen Militärabwehr bei der Westgruppe der sowjetischer Streitkräfte (GSSD) in Deutschland.
Die im Vertrag von 1959 genannten Aufgabenstellungen finden sich im wesentlichen in der »Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik und dem Komitee für Staatssicherheit beim Ministerrat der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken« vom 6.12.1973, unterzeichnet von Mielke und dem damaligen Vorsitzenden des KfS, Juri Andropow, wieder.15
In beiden Dokumenten wird in der Präambel betont, daß die Zusammenarbeit entsprechend den Beschlüssen der Zentralkomitees der KPdSU und der SED erfolgt, neu jedoch ist 1973 die angeblich friedensstiftende Rolle der beiden Geheimdienste auf dem europäischen Kontinent. So sieht Artikel II denn auch die dringlichste Aufgabe der gemeinsamen Auslandsspionage darin, »eine unmittelbare Vorbereitung des Gegners auf einen militärischen Angriff gegen die Staaten der sozialistischen Gemeinschaft rechtzeitig aufzudecken und die mögliche Anwendung neuer Waffenarten durch den Gegner zu erkennen.«
Im »Protokoll über die Regelung des Zusammenwirkens zwischen dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR und der Vertretung des Komitees für Staatssicherheit beim Ministerrat der UdSSR beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR« aus dem Jahre 197616 wurde die Zuständigkeit der Kooperationspartner – Zusammenarbeit direkt auf Leitungsebene, über Verbindungsoffiziere oder über die Leiter der Diensteinheiten – modifiziert.
Ständige Arbeitskontakte bestanden zu allen wichtigen operativen Diensteinheiten im MfS und in den Bezirksverwaltungen. Bei der Lösung von Aufklärungs- und Abwehraufgaben im Westen, bei der Bearbeitung von Mitarbeitern der Militärverbindungsmissionen der USA, Englands und Frankreichs, die beim Stab der Westgruppe der Sowjetischen Streitkräfte akkreditiert waren, und bei der Durchführung von Abwehrmaßnahmen zum Schutz der sowjetischen Militäreinheiten konnten auch DDR-Bürger herangezogen werden.
Kooperationspartner auf dem Gebiet der Militäraufklärung und -abwehr waren neben der HV A und der HA I (hier insbesondere die bei den NVA-Grenztruppen wirkenden »Operativgruppen Aufklärung«) die HA II, wovon u.a. ein aus dem Jahre 1986 stammender »Perspektivarbeitsplan für die Zusammenarbeit der Verwaltung der Sonderabteilungen des KfS der UdSSR bei der GSSD mit der Hauptabteilung II des MfS der DDR bei der Bekämpfung der Militärspionage«17 Zeugnis ablegt.
Als ein weiteres Beispiel solcher Kooperationsvereinbarungen auf Linienebene, in denen die fachspezifische Zusammenarbeit festgelegt und die vorrangingen Aufgabenstellungen für einen bestimmten Zeitraum – in der Regel zwischen 1-5 Jahren – benannt wurden, sei an dieser Stelle der vermutlich letzte Perspektivplan der Hauptabteilung XX und der entsprechenden V. Verwaltung des KfS18 erwähnt, untergliedert in die Schwerpunkte »Bearbeitung subversiver und anderer operativ bedeutsamer ideologischer Zentren und Organisationen des Gegners sowie bestimmter antisozialistischer Elemente im Operationsgebiet«19, »Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion des Gegners unter Ausnutzung klerikaler Organisationen«, »Bekämpfung innerer feindlicher Kräfte« und »Politisch-operative Abwehrarbeit im Zusammenhang mit bedeutsamen internationalen Veranstaltungen und Organisationen«.
Inwieweit insbesondere der sowjetische Geheimdienst angesichts der zu diesem Zeitpunkt einsetzenden Reformbewegung unter Gorbatschow die gestellten Schwerpunktaufgaben an der ideologischen Front weiterverfolgte, bleibt späteren Forschungen vorbehalten. Daß die Kooperation beider »Bruderorgane« unbeirrbar bis zur Auflösung des MfS/AfNS weiterlief, belegt ein aufgefundener Entwurf eines Zusatzprotokolls zur Grundlagenvereinbarung zwischen MfS und KfS vom 27.10.1989, das im Ergebnis von Gesprächen zwischen Generalleutnant Schwanitz, dem Stellvertretenden Minister und späteren Leiter des AfNS, und Generaloberst Jechomow entstand.20 In der Präambel wird »das erreichte Niveau der langjährigen, allseitigen und festen Zusammenarbeit« hoch eingeschätzt und die »neuen Anforderungen an den weiteren Ausbau und die Vertiefung der Zusammenarbeit« benannt. Immer noch schien das Bündnis, das nur noch wenige Wochen bestehen sollte, für die Ewigkeit angelegt.
Sonderfall Rumänien
Rumänien spielte in der geheimdienstlichen Kooperation der Warschauer Paktstaaten eine Außenseiterrolle. Als einziger Ostblockstaat gestattete Rumänien keinen Einsatz von MfS-Operativgruppen auf seinem Territorium. Die Zusammenarbeit der beiden Sicherheitsdienste sollte im Jahre 1971 in einer zunächst für 6 Jahre befristeten Vereinbarung sanktioniert werden. Das Protokoll der Vertragspartner beinhaltete die Zusammenarbeit zwischen dem MfS und dem Rat für Staatssicherheit der SRR auf den Linien äußere und innere Aufklärung, Abwehr, Operative Technik sowie Kader und Ausbildung.21 Ein Inkrafttreten der Vereinbarung kann bislang nicht nachgewiesen werden. Auch fand keine direkte Zusammenarbeit der Untersuchungsorgane der Sicherheitsdienste – etwa bei Grenzverletzern aus der DDR, die über Rumänien und Jugoslawien in den Westen zu gelangen versuchten – statt. Spionageergebnisse der HV A wurden über eine legal abgedeckte Residentur in Bukarest über die Abteilung X weitergeleitet. Weitere Informationen aus und über Rumänien erhielt das MfS über die Abteilung X von der Hauptabteilung Konsularische Angelegenheiten im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR, vom Bereich Auslandstourismus der HA VI des MfS und von verschiedenen anderen inoffiziellen Quellen.
Das MfS als »Entwicklungshelfer«
In den kommunistisch orientierten Ländern der Dritten Welt hat das MfS sich an der Seite der sowjetischen Führungsmacht vor allem als »Entwicklungshelfer« hervorgetan. In diesen Ländern ging es weniger um geheimdienstliche Kooperation als vielmehr um den Aufbau bzw. die Modernisierung von Schutz- und Sicherheitsorganen zur Festigung der prokommunistischen Herrschaft.
Die internationalen Hilfsdienste des MfS reichten bis in die 50er Jahre zurück.22 Nach dem Umsturz in Kuba und der Unterzeichnung eines Beistandspakts mit der Sowjetunion am 13. Februar 1960 entsandte Mielke die ersten HV-A-Offiziere nach Havanna.23 Die Unterstützung prokommunistischer Bewegungen in Lateinamerika setzte das MfS ab Mitte der 60er Jahre in Nicaragua fort, wo nach der Machtübernahme der Sandinisten im Juli 1979 zwischen 60 und 80 MfS-Offiziere in Managua stationiert gewesen sein sollen.24
Zum Schwerpunkt des Engagements des MfS in der Dritten Welt entwickelte sich jedoch der Afrikanische Kontinent, wo erstmals ein nichtsozialistisches Land, die am 12. Januar 1964 ausgerufene Volksrepublik Sansibar, die DDR diplomatisch anerkannte und dies mit einer Reihe von Hilfsersuchen verband.25 1971 erklärte der Chef der Auslandsspionage, Markus Wolf, auf einem Führungsseminar, daß mit der wachsenden internationalen Autorität der DDR und der Erweiterung der internationalen Beziehungen auch die Verpflichtungen zur Unterstützung der revolutionären Kräfte zunähmen.26 Die Kooperation mit dem sowjetischen Sicherheitsdienst auf diesem Gebiet war Bestandteil der Grundsatzvereinbarung zwischen dem MfS und dem KfS aus dem Jahre 1973, wo es in Artikel V hieß: »Beide Seiten werden in den Fragen der Gewährung von Hilfe für die nationalen Sicherheitsorgane befreundeter Entwicklungsländer eng zusammenarbeiten und ihre Maßnahmen koordinieren.«27 Die dominierende Rolle des sowjetischen Komitees für Staatssicherheit muß hier nicht besonders betont werden. Der Auftrag wurde später auch in die Richtlinie Nr. 2/79 der HV A integriert.28 Die Entsendung von Beratern, Ausbildern und operativ-technischen Spezialisten zur »Hilfe beim Aufbau und der Festigung von Schutz- und Sicherheitsorganen progressiver junger Nationalstaaten« war in der Dienstanweisung Nr. 2/80 der HV A geregelt.29
Bis 1979 hatte die DDR 52 Regierungsabkommen und Verträge mit Entwicklungsländern abgeschlossen, darunter langfristige Verträge über Freundschaft und Zusammenarbeit mit Angola, Mocambik, Äthiopien und Jemen. Über 900 Fachleute der DDR waren zu diesem Zeitpunkt dort im Einsatz. Erich Honecker bereiste an der Spitze einer Partei- und Staatsdelegation im gleichen Jahr Libyen, Angola, Sambia, Mocambik, Äthiopien, Jemen und traf mit Repräsentanten der Südwestafrikanischen Volksorganisation (SWAPO) von Namibia, der Patriotischen Front von Simbabwe sowie dem Afrikanischen Nationalkongreß (ANC) von Südafrika zusammen.30 Das MfS hatte neben seinen Aufgaben als »Entwicklungshelfer« auch für die Sicherheit der Menschen aus der DDR und die Absicherung der Produktion in den Großprojekten sorgen, die mit Unterstützung der DDR in einigen afrikanischen Staaten errichtet werden sollten.31
Aus den MfS-Akten ist u.a. auch das arbeitsteilige Vorgehen weiterer Mitglieder der sozialistischen Staatengemeinschaft bei der Unterstützung bzw. beim Aufbau der Sicherheitsorgane in den Ländern der Dritten Welt ersichtlich. Neben dem KfS trat der kubanische Geheimdienst Minint, wenngleich selbst einem Entwicklungsland angehörend und angewiesen auf materiell-technische Unterstützung – auch von seiten des MfS –, als Aktivist insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent in Erscheinung.32 Hingegen dürfte das Engagement der anderen Bündnispartner des Ostblocks eher bescheiden gewesen sein.
Einbezogen in diverse Hilfsleistungen in den Entwicklungsländern – so beim Aufbau der Polizei und des Militärapparats – waren auch das Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) und das Ministerium des Innern der DDR (MdI), wobei das MfS häufig die Rolle des Koordinators übernahm.
Zwischen 1966 und 1989 lassen sich bisher Unterstützungsmaßnahmen bzw. Arbeitsbeziehungen des MfS zu den Sicherheitsorganen von Kuba, Vietnam, Laos, Kampuchea, Südjemen, Ägypten, Sudan, Kongo, Äthiopien, Mocambik, Sambia, Tansania, Angola, Nikaragua, Grenada und den Kapverden nachweisen. Dies geht u.a. aus einer Aufstellung der Abteilung Finanzen hervor, in der die Ausgaben für die vom DDR-Staatssicherheitsdienst realisierte »solidarische Unterstützung« zwischen 1966 und 1984 mit insgesamt über 248 Millionen Mark der DDR und 430.500 Valutamark beziffert werden.33 An erster Stelle steht dabei Südjemen mit rund 94 Millionen Mark, gefolgt von Vietnam mit 48 Millionen und Tansania mit über 22 Millionen Mark. Ebenfalls aufgeführt werden die »Palästinensischen Befreiungsbewegungen«, die mit mehr als 8 Millionen DDR-Mark bedacht wurden.
Zu den bevorzugten Befreiungsbewegungen gehörten desweiteren die rhodesische ZAPU, die Südwestafrikanische Volksorganisation von Namibia (SWAPO) und der Afrikanische Nationalkongreß von Südafrika (ANC), die seit 1978 in Ost-Berlin auch offizielle Vertretungen unterhielten und beim Solidaritätskomitee der DDR akkreditiert waren.34 Ihre Unterstützung von seiten des MfS bestand vor allem in der Schulung von Führungskadern der Sicherheitsdienste, in militärischer Ausbildung und in Waffenlieferungen.
In sogenannten Jahres- und Zweijahresprotokollen wurden die konkreten Arbeitsvorhaben festgelegt. Es ging dabei in der Regel um den Aufbau und die Anleitung der Sicherheitsdienste durch Entsendung von MfS-Beratern und Spezialisten, die Durchführung von Konsultationen und Lehrgängen sowie materielle Lieferungen. Bestandteil dieser Arbeitspläne waren desweiteren der Austausch politischer und operativer Informationen sowie die Konditionen für die Stationierung von Vertretern bzw. Operativgruppen. Allerdings nutzte das MfS diese Verbindungen auch, um etwa in benachbarten Regionen mit Hilfe des Kooperationspartners neue Spionagestützpunkte zu schaffen.
An operativen Maßnahmen der befreundeten Sicherheitsorgane beteiligten sich die MfS-Berater und Spezialisten in der Regel jedoch nicht.
Eine Jahresbilanz der Hauptverwaltung Aufklärung über die Zusammenarbeit und die Unterstützung der Sicherheitsorgane von Entwicklungsländern aus dem Jahre 1985 erwähnt Besuche des Ministers für Sicherheit von Mocambik und des Leiters der PLO-Sicherheit bei Mielke sowie den Empfang von Vertretern der Sicherheitsdienste von Mocambik, Angola, Jemen, Äthiopien und von Mitarbeitern der Sicherheitsapparate der PLO, des ANC und der SWAPO durch Mitarbeiter des MfS.35 Neben der regulären Tätigkeit der MfS-Operativgruppen und Verbindungsoffiziere in Mocambik, Jemen, Äthiopien, Angola und Tansania werden in der Jahresbilanz auch eine Reihe von außerplanmäßigen politischen, operativen, militärischen und technischen Lehrgängen für die Schützlinge des MfS und die langfristige Ausbildung an zivilen Fach- und Hochschulen der DDR aufgeführt.
Die Abteilung X war gemeinsam mit den an den Hilfsmaßnahmen beteiligten Diensteinheiten des Mfs und weiteren Kooperationspartnern sowohl für die Erarbeitung der Pläne zur materiell-technischen Unterstützung dieser Sicherheitsdienste als auch für die organisatorische Umsetzung zuständig. Die Hauptverantwortung für die Koordinierung der Zusammenarbeit einschließlich Konsultationen und Lehrgängen lag jedoch bei der für die Residenturen im westlichen Ausland (außer USA und Westdeutschland) zuständigen Abteilung III der HV A.
Beziehungen des MfS zu den Geheimdiensten weiterer Staaten
Eine »offizielle« Zusammenarbeit mit den Sicherheitsdiensten westlicher Staaten gab es lediglich in punkto Sicherungsmaßnahmen bei Staatsbesuchen bzw. Besuchen auf höchster Ebene. Eine vertragliche Basis existierte hier nicht.
Auch mit Jugoslawien fand keine reguläre geheimdienstliche Zusammenarbeit statt. Ebenso wie in der Tschechoslowakei und in Bulgarien stand in Beziehung zu Jugoslawien das Problem der »Republikflucht« und des »Menschenhandels« für die DDR im Vordergrund. Da Jugoslawien jedoch an die Flüchtlingskonvention der UNO gebunden war, wurden weder Fluchthelfer noch Flüchtlinge strafrechtlich verfolgt, so daß auf diesem Gebiet eine Kooperation scheiterte.
Die MfS-Vertretungen im Ausland
Das MfS verfügte in einer Reihe von Entwicklungsländern und in den übrigen Ostblockstaaten – mit Ausnahme von Rumänien – über eigene Diensteinheiten bzw. Operativgruppen (OG), die auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen agierten und entsprechend ihrer jeweiligen Linie bzw. Fachbereichsebene eingesetzt waren. Daneben waren in den DDR-Auslandsvertretungen hauptamtliche Mitarbeiter des MfS als sogenannte Offiziere im besonderen Einsatz (OibE) mit diplomatischem Status tätig. Das waren die Hauptamtlichen Sicherheitsbeauftragten (HSB) der Botschaften, die zum Personalbestand der Linie II (Spionageabwehr) zählten, und die Offiziere für Sicherheit und Kontrolle (OSK), zumeist Mitarbeiter der HV A. Letztere saßen auch als OibE in den DDR-Botschaften Rumäniens, Albaniens und Kubas.
Zu den Entwicklungsländern, in denen das MfS Operativgruppen unterhielt, gehörten Südjemen, Mocambik und Äthiopien.
Anstelle von Operativgruppen koordinierten in einigen Ländern Verbindungsoffiziere des MfS mit dem Status eines Mitarbeiters der diplomatischen Vertretung der DDR die Zusammenarbeit zwischen dem MfS und dem jeweiligen Sicherheitsdienst und standen für Konsultationen und Beratungen zur Verfügung. Das traf z. B. für Tansania, Ägypten, Angola, Kuba, Vietnam und Nikaragua zu. Diese Verbindungsoffiziere fungierten mitunter gleichzeitig als Hauptamtliche Sicherheitsbeauftragte der Botschaft.
Anders als in den Ostblockstaaten hatten die MfS-Operativgruppen in den Entwicklungsländern vornehmlich beratende und unterstützende Funktionen bei den ansässigen Sicherheitsdiensten. Das betraf sowohl den Aufbau der Sicherheitsapparate als auch die laufende politisch-operative Arbeit.
Die Kontrolle und der Schutz von DDR-Bürgern in diesen Ländern, insbesondere in den Krisenregionen, gehörten ebenfalls zu den Aufgabengebieten der dort tätigen MfS-Operativgruppen im Zusammenwirken mit den einheimischen Sicherheitskräften. Dabei kamen auch Angehörige der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR zum Einsatz.
Die MfS-Operativgruppen in den Ostblockländern waren hauptsächlich durch Mitarbeiter der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) sowie der Linien II (Spionageabwehr, Kontrolle ausländischer Botschaften, Sicherung der DDR-Auslandsvertretungen, innere Sicherheit im MfS, Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen des Gastgeberlandes u.a.), VI (Paßkontrolle, Fahndungen an Grenzübergängen, Sicherung In- und Auslandstourismus und vor allem Verhinderung von »Republikflucht«) und XVIII (Sicherung der Volkswirtschaft und des RGW) vertreten.
Operativgruppen gab es in der UdSSR in Moskau (Hauptsitz), Leningrad und Kiew, in der Volksrepublik Ungarn in Budapest (Hauptsitz), Siofok, Balatonfüred und Kestenely, in der Volksrepublik Bulgarien in Sofia (ab Mitte der 80er Jahre Hauptsitz), Varna (zuvor Hauptsitz) und Burgas, in Polen in Warschau (Hauptsitz), Gdansk, Szeczin, Wroclaw und Katowice und in der CSSR in Prag (Hauptsitz), Bratislava und Karlovy Vary.
Diese Diensteinheiten arbeiteten auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen des Ministers, seiner Stellvertreter, der Leiter der delegierenden Diensteinheiten und des Leiters der Abteilung X. Bei regelmäßig stattfindenden Konsultationen wurden die aktuellen Aufgabenstellungen festgelegt. Sie beinhalteten im wesentlichen:
– die Abwehrarbeit an den Botschaften (Überprüfung der Kontakte der Leiter und Mitarbeiter der Botschaft, Überwachung der Freizeitbereiche von Geheimnisträgern, Gewährleistung des Schutzes von Staats- und Dienstgeheimnissen, Kontrolle der ausländischen Arbeitskräfte);
– die abwehrmäßige Sicherung aller anderen Auslandsvertretungen der DDR und die Zusammenarbeit mit den Auslandsvertretungen zur Informationsgewinnung und Sicherstellung operativer Maßnahmen (dazu zählten beispielsweise auch Verkehrsunternehmen und Korrespondentenbüros);
– die Anleitung der inoffiziellen Mitarbeiter durch Führungsoffiziere;
– die Einleitung Operativer Personenkontrollen (OPK) und Operativer Vorgänge (OV) bei entsprechenden Hinweisen;
– die Bestimmung von Schwerpunktbereichen und funktionellen Schwerpunkten;
– die Gewinnung von »Quellen« und der Ausbau operativer Kontakte in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen;
– die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen des Landes;
– die Koordinierung und Abstimmung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Linien des MfS;
– die materiell-technische und operativ-technische Sicherstellung.
Die »politisch-operative Zuständigkeit« der Operativgruppen erstreckte sich im übrigen auf alle DDR-Bürger, die sich in dem betreffenden Land aufhielten.
Die Kooperation mit den Sicherheitsdiensten des jeweiligen Landes verlief in der Regel über deren Abteilung für Internationale Beziehungen oder direkt auf Fachbereichsebene. Bei bestimmten Maßnahmen wurde die »Zentrale« des MfS in Berlin eingeschaltet. Arbeitsgrundlagen waren neben bilateralen Grundsatzvereinbarungen und dazugehörigen Protokollen die Dienstordnung der Operativgruppe und der jeweils bestätigte Plan der Zusammenarbeit.
Aus einer »Übersicht über die in der Operativgruppe Moskau tätigen MfS-Mitarbeiter« vom 26.Februar 1986 geht hervor, daß die dortige MfS-Residentur mit ca. 30 Mitarbeitern bereits seit 1954 existierte.36 Dieser Übersicht kann man auch entnehmen, daß neben der federführenden Linie II die HVA und die Linien XVIII und I (Kontrolle der in der Sowjetunion langfristig eingesetzten NVA-Angehörigen) mit einem festen Mitarbeiterstamm vertreten waren.
Da der Schwerpunkt der Tätigkeit des MfS in Ländern wie Bulgarien, Ungarn und der Tschechoslowakei auf der Verhinderung von »Republikflucht«, der Sicherung des Reise- und Touristenverkehrs der DDR und der Sicherung der Auslandskader der Reisebüros lag, war dort die HA VI die wichtigste, federführende Linie.
Die MfS-Diensteinheiten in den anderen Ostblockländern steuerten ein Netz von inoffiziellen Mitarbeitern, das sich vorwiegend aus langfristig oder häufig im Ausland weilenden DDR-Bürgern bzw. aus DDR-Bürgern rekrutierte, die dort ihren ständigen Wohnsitz hatten. In Abstimmung mit der Abteilung X konnten auch Bürger des Gastlandes als inoffizielle Mitarbeiter angeworben werden. Ebenso war eine zeitweilige Übergabe der inoffiziellen Quellen an die anderen Sicherheitsorgane möglich. Die Modalitäten waren zwischen den Ländern vertraglich geregelt.
Auch die anderen Sicherheitsdienste unterhielten ihre Operativgruppen im Ausland. Am stärksten in der DDR vertreten waren in den 80er Jahren die Volksrepublik Polen mit fünf bis sieben hauptamtlichen Mitarbeitern und bis zu vier Spezialisten der Militärabwehr. Die Operativgruppe der Tschechoslowakei in Berlin umfaßte in diesem Zeitraum vier bis sechs ständige Angestellte, Ungarn hatte zwischen zwei und fünf und Bulgarien drei bis vier hauptamtliche Mitarbeiter.
Hinzu kamen die Operativgruppen Nordkoreas, Vietnams, der Mongolei und Kubas. Ihre Tätigkeit bestand nach bisherigen Erkenntnissen vor allem in der Gewährleistung der Sicherheit und Kontrolle ihrer Auslandsvertretungen sowie ihrer Staatsbürger, die sich in der DDR aufhielten.
Fazit
Aus dem Dargelegten wird die Vernetzung der ehemals verbündeten Geheimdienste weit über die Grenzen der östlichen Staatengemeinschaft hinaus deutlich. Die Stasi bildete – nicht zuletzt durch die existentielle Abhängigkeit der DDR von der sowjetischen Führungsmacht und von den anderen Ostblockländern – eines der stärksten Bindeglieder in dieser Gemeinschaft »geheimer Brüder«.
Die Abteilung X des MfS, die 1989 über 46 hauptamtliche Mitarbeiter verfügte, war einer der Schnittpunkte der internationalen Zusammenarbeit.37 Ihre Servicefunktion, die hier etwas näher beleuchtet wurde, vermittelt zwar eine Vorstellung von den Arbeitsgrundlagen und den Aufgabenstellungen in der Kooperation der verbündeten Sicherheitsdienste, nicht jedoch von der praktischen Umsetzung. Dafür waren die operativen Diensteinheiten des MfS – vornehmlich aus den Bereichen Auslandsaufklärung, Spionageabwehr und Überwachung des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs – zuständig.
Drei wesentliche Komplexe zeichnen sich in der Kooperation ab: Erstens die Auslandsspionage in den Ländern des westlichen Bündnissystems mit den Schwerpunkten Militäraufklärung und Durchführung »aktiver Maßnahmen« zur politischen Einflußnahme – hier fand eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen MfS und sowjetischem Geheimdienst statt. Zweitens die geheimdienstliche Kooperation innerhalb des eigenen Bündnissystems zur Konsolidierung der Machtverhältnisse, der Überwachung der Bürger und westlichen Auslandsvertretungen. Und drittens schließlich die Erweiterung der Einflußsphären des ehemaligen Ostblocks in den Ländern der Dritten Welt.
Die Erforschung dieses umfangreichen Themenkomplexes – auch aus der Perspektive der Bündnispartner – steht noch aus.
1 Vgl. Abteilung XII/Archiv: »Aktennotz zu einem Gespräch mit der Genossin Eysold, Verbindungsoffizier der Abteilung X des ANS zur Abteilung XII« vom 30.11.1989; BStU, Zentralarchiv (künftig: ZA), Abt. XII 167, Bl. 1.
2 »Protokoll zu der am 9. November 1955 durchgeführten 21. Kollegiumssitzung vom 11. November 1955«; BStU, ZA, Sekretariat des Ministers (künftig: SdM) 1550, Bl. 100 ff.
3 Vgl. George Bailey/ Sergej A. Kondraschow/ David E. Murphy: Die unsichtbare Front. Der krieg der Geheimdienste im geteilten Berlin, Berlin 1997, S. 379ff.
4 Vgl. Befehl Nr. 87/56 des Ministeriums für Staatssicherheit vom 1.3.1956; BStU, ZA, Dokumentenstelle (künftig: DSt ) 100151.
5 Vgl. M. Tantzscher: Die verlängerte Mauer. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsdienste der Warschauer-Pakt-Staaten bei der Verhinderung von »Republikflucht«; Abt. Bildung und Forschung beim BStU, Reihe B Analysen und Berichte 1/98.
6 Vgl. Bernd Eisenfeld: Die Zentrale Koordinierungsgruppe - Bekämpfung von Flucht und Übersiedlung (Anatomie der Staatssicherheit. Geschichte, Struktur, Methoden. MfS-Handbuch. Hrsg. von Klaus-Dietmar Henke, Siegfried Suckut, Clemens Vollnhals, Walter Süß und Roger Engelmann, Teil III/17); BStU, Berlin 1995.
7 Vgl. Die Organisationsstruktur des Ministeriums für Staatssicherheit 1989 (MfS-Handbuch, V/1), BStU 1995.
8 Die inhaltliche Darlegung dieser Kooperationsvereinbarungen sowie die praktische Gestaltung der Zusammenarbeit würde den Rahmen des Artikels sprengen. Stellvertretend werden im folgenden einzelne Beispiele genannt.
9 Vgl. Bodo Wegmann/ Moniika Tantzscher: SOUD. Das geheimdienstliche Datennetz des östlichen Bündnissystems; Abt. Bildung und Forschung beim BStU, Reihe B Analysen und Berichte 1/96.f.
10 BStU, ZA, Abt. X Bündel 78.
11 Mit verschiedenen Ostblockländern waren Vereinbarungen über die Zusammenarbeit in Fragen der Postkontrolle geschlossen worden. In der »Niederschrift über die Besprechung der Vertreter des KfS beim MR der UdSSR und des MfS der DDR über Fragen der Zusammenarbeit der Abteilungen M (PK)« vom 30.3.1965 verpflichteten sich beispielsweise beide Seiten, im Falle der Aufdeckung verdächtiger Briefe und Sendungen »die Hauptpersonen zu registrieren, eine Kontrolle ihrer Korrespondenz einzuleiten, rechtzeitig die andere Seite über festgestellte Tatsachen zu informieren und gemeinsame Fragen der weiteren Maßnahmen zu entscheiden.«; BStU, ZA, SdM 423, Bl 76 ff.
12 Vgl. Bailey/Kondraschow/Murphey: Die unsichtbare Front (Anm. 3)
13 Vgl. »Vereinbarung über den Unterhalt von Offizieren des Komitees für Staatssicherheit beim Ministerrat der UdSSR für Koordinierung und Verbindung mit dem MfS der DDR« vom 30.10.1959, unterzeichnet von Minister Mielke und dem Bevollmächtigen des KfS für Koordinierung und Verbindung mit dem MfS und MdI der DDR, Generalmajor A.Korotkow; BStU, ZA, SdM 423, Bl. 8 ff.
14 Vgl. »Über die Gruppe des Komitees für Staatssicherheit beim Ministerrat der UdSSR zur Koordinierung und Verbindung mit dem MfS der DDR«; BStU, ZA, SdM 423, Bl. 13 ff.
15 BStU, ZA, SdM 423, Bl. 182 ff.
16 BStU, ZA, ZAIG 5627 a, Bl. 1 ff.
17 Es handelt sich um eine Übersetzung, als Unterzeichner werden Generalmajor W. A. Iwanow, Leiter der Verwaltung der Sonderabteilungen des KfS der UdSSR bei der GSSD, Generalleutnant G. Kratsch, Leiter der Hauptabteilung II des MfS, und Generalleutnant W.T. Schumilow, Leiter der Vertretung des KfS der UdSSR beim MfS der DDR; genannt; BStU, ZA, Abt. X, Bündel 176 ( o.Pag.).
18 Vgl. »Plan für die Zusammenarbeit zwischen der Hauptabteilung XX des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik und der V. Verwaltung des Komitees für Staatssicherheit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken für den Zeitraum 1986-1990,« Entwurf, o.D., Unterzeichner: Generalmajor Kienberg und Generalleutnant Abramow; BStU, ZA, Abt. X, Bündel 176 ( o. Pag.)
19 Unter ‘Operationsgebiet’ verstand das MfS die Bundesrepublik Deutschland und andere westliche Staaten als Zielobjekte der Aufklärung und politischen Einflußnahme.
20 Zusatzprotokoll zur »Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik und dem Komitee für Staatssicherheit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 6. Dezember 1973« über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischen und operativ-technischen Gebieten; BStU, ZA, Abt. X, Bündel 2 (o. Pag.).
21 Vgl. »Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen dem Rat für Staatssicherheit der Sozialistischen Republik Rumänien und dem Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik« (Entwurf); BStU, ZA, Abt. X 247, Bl. 240 ff.
22 Vgl. »Übersicht Ministerium des Innern Sozialistische Republik Vietnam«(o.D.). BStU, ZA, Abt. X, Bündel 188 ( o.Pag.)
23 Vgl. John O. Koehler: Stasi. The untold story of the east german secret police, Colorado/ Oxford 1999, S. 297 ff.
24 Ebd. S. 298.
25 Vgl. Markus Wolf: Spionagechef im geheimen Krieg, München 1997, S. 361 ff.
26 »Referat des Stellv. des Ministers, Genossen Generalleutnant Wolf, auf dem zentralen Führungsseminar vom 1.-3. März 1971«; BStU, ZA, DSt 102212, Bl. 5.
27 a.a.O. Anm. 16.
28 BStU, ZA, DSt (ohne Signatur).
29 BStU, ZA, DSt 102675.
30 Vgl. »Entwicklung und Kampf der kommunistischen Bewegung in Asien und Afrika«, Herausgegeben von der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim Zentralkomitee der SED, Berlin 1980, S. 79-80.
31 Vgl. Hans-Joachim Döring: »Es geht um unsere Existenz«. Die Politik derDDR gegenüber der Dritten Welt am Beispiel von Mosambik und Äthiopien, Berlin 1999, S. 224 ff.
32 In einem aus der HV A stammenden »Bericht über die Konsultationen mit dem Minint Kubas zur Problematik ‘Zusammenarbeit mit befreundeten Sicherheitsorganen (Afrika) und Unterstützung derselben’« vom 28.10.1987 wird die Präsenz Kubas in 11 afrikanischen Ländern benannt; BStU, ZA, Abt. X, Bündel 180 (o. Pag.). Vgl. auch Astrid von Borcke: KGB. Die Macht im Untergrund, Neuhausen-Stuttgart 1987, S. 80 ff.
33 BStU, ZA, Abt. X 107, Bl. 153 ff.
34 Vgl. Henning von Löwis of Menar :»Die DDR und Afrika« in »Die Außenbeziehungen der DDR«, herausgegeben von Gernot Gutmann und Maria Haendcke-Hoppe, Heidelberg 1981. Vgl. auch Ilona Schleicher: Zwischen Herzenswunsch und politischem Kalkül. DDR-Solidarität mit dem Befreiungskampf im südlichen Afrika. Annäherung an ein Erbe, Berlin 1998.
35 Vgl. HVA/III/AG, »Zusammenarbeit mit Sicherheitsorganen national befreiter Staaten und Nationaler Befreiungsbewegungen und deren Unterstützung«, 7.Dezember 1985; BStU, ZA, Abt. X Nr. 93, Bl. 14 ff.
36 Ebd., Bl. 200.
37 Mit Bildung des Amts für Nationale Sicherheit schied der Leiter, Willi Damm, am 6.12.1989 aus dem Dienst. Im Zusammenhang mit dem Beschluß des Ministerrats der DDR vom 14.12.1989 über die Bildung eines Nachrichtendienstes und eines Verfassungsschutzes der DDR liefen letzte Planungen zur Vereinigung der inzwischen auf ca. 30 Mitarbeiter reduzierten Abteilung mit einem juristischen Bereich Recht/ Eingaben im künftigen Amt für Verfassungsschutz.
Monika Tantzscher, geboren 1942, studierte Slawistik in Leipzig und arbeitete von 1968 bis 1991 als Verlagslektorin, Übersetzerin und Herausgeberin für russische Literatur in Ostberlin. Seit 1992 Mitarbeiterin der Abteilung Bildung und Forschung beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. – Veröffentlichungen u.a.: Maßnahme »Donau« und Einsatz »Genesung«. Die Niederschlagung des Prager Frühlings 1968/69 im Spiegel der MfS-Akten, BStU, Berlin 1994; »Was in Polen geschieht, ist für die DDR eine Lebensfrage!« Das MfS und die polnische Krise 1980/81, Frankfurt am Main 1995; SOUD. Das geheimdienstliche Datennetz des östlichen Bündnissystems (Koautor Bodo Wegmann), BStU, Berlin 1996; Die Stasi und die »Kaffeehaus-Tschekisten«. Über die geheimdienstlichen Beziehungen der DDR zur Volksrepublik Ungarn, in Horch und Guck, Heft 27 (3/1999), S.48ff.; So ein Tag, so wunderschön... Ein Fußball-Länderspiel und seine Folgen, in Horch und Guck, Heft 31 (3/2000), S. 32ff.
Heft 33/2001
Monika Tantzschner
Die Stasi und ihre geheimen Brüder
Die internationale geheimdienstliche Kooperation des MfS
Die einstige sozialistische Staatengemeinschaft wurde von »Bruderparteien«, »Bruderarmeen« und »Bruderorganen« zusammengehalten. Wie letztere miteinander kooperierten und zu welchen Zwecken, läge noch über lange Jahre weitgehend im dunkeln, hätte es nicht das in der Geschichte einmalige Ereignis der Öffnung des Archivs eines Geheimdienstes unmittelbar nach dessen Auflösung gegeben. Die Rekonstruktion der Strukturen und der Arbeitsweise des Staatssicherheitsdienstes der DDR anhand seiner Archivalien ist indes ein mühseliger Prozeß: Viele Akten, darunter ganze Teilbestände, wurden vernichtet, andere fielen der üblichen Kassationspraxis zum Opfer. Besonders rigoros wurde in der Endphase des MfS bzw. des Amts für Nationale Sicherheit (AfNS) die Beseitigung von Dossiers und Arbeitsunterlagen über die internationale geheimdienstliche Kooperation betrieben. Der Leiter des Leitzentrums des MfS für die Koordinierung der Zusammenarbeit der MfS-Diensteinheiten mit anderen Sicherheitsdiensten, Willi Damm, ließ über die früher getroffenen Regelungen des MfS und die Neuregelung des AfNS zur Kassation hinaus archiviertes Aktenmaterial seiner Abteilung X mit der Begründung vernichten, es enthalte belastende Informationen über die »Bruderorgane«1. Anhand des verbliebenen Aktenbestandes sollen im folgenden die Struktur und die Aufgabengebiete dieser Abteilung X beschrieben und eine Vorstellung über Regelungen und Besonderheiten der Zusammenarbeit des MfS mit den Geheimdiensten der ehemaligen Ostblockländer sowie mit den Sicherheitsdiensten anderer Staaten und sogenannter Befreiungsbewegungen mit sozialistischer Orientierung vermittelt werden.
Die Gründung der Abteilung Internationale Verbindungen des MfS
Auf der Kollegiumssitzung des Staatssekretariats für Staatssicherheit (SfS) am 9. November 1955 schlug Generalleutnant Mielke im Rahmen größerer Strukturveränderungen und personeller Umbesetzungen – vermutlich im Zusammenhang mit einer am 24. November vollzogenen Umbildung des Staatssekretariats für Staatssicherheit in Ministerium für Staatssicherheit – vor, die Arbeitsgebiete Ein- und Ausreise, volksdemokratische Länder und Arbeit über dritte Länder aus der Hauptabteilung II, zuständig für Spionageabwehr, Sicherung der DDR-Auslandsvertretungen, Unterhalt von Operativgruppen im Ausland u.a.m., herauszulösen.2
Am 1. März 1956, unmittelbar vor Einberufung der ersten Konferenz der Sicherheitsdienste des Ostblocks in Moskau3, wurde die Abteilung X ins Leben gerufen. »Alles, was die volksdemokratischen Länder betrifft«, hieß es im Gründungsbefehl, »ist über diese Abteilung zu leiten. Eine direkte Verbindungsaufnahme mit gleichgestellten Dienststellen der volksdemokratischen Länder ist ohne Zustimmung der Leitung des Ministeriums für Staatssicherheit nicht statthaft.«4
Die kommissarische Leitung wurde Hauptmann Willi Damm übertragen. Die Abteilung unterstand dem 1. Stellvertreter des Ministers, damals Erich Mielke, der dieses direkte Unterstellungsverhältnis bis zum Ende seiner Amtszeit beibehalten sollte. 1956 verfügte die Diensteinheit lediglich über neun hauptamtliche Mitarbeiter. Filialen in den Bezirksverwaltungen des MfS wurden nicht eingerichtet.
Bis Anfang der 70er Jahre war die Abteilung X mit Sitz in der Normannenstraße, Haus 2, nicht in selbständige Referate untergliedert. Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen wurden von Arbeitsgruppen wahrgenommen, die sogenannten Offizieren für Sonderaufgaben unterstanden.
Die Herausforderungen der 70er Jahre
Durch den Integrationsprozeß innerhalb des sozialistischen Lagers und die allmähliche Öffnung nach dem Westen in den 70er Jahren wuchs die Bedeutung der Abteilung. Im Jahre 1971 wurde das »Komplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen Integration der Mitgliedsländer des RGW« beschlossen. Dies führte innerhalb des MfS zum Ausbau der für die Sicherung der Volkswirtschaft und des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe zuständigen Hauptabteilung XVIII und – in Reaktion auf den verstärkten Austausch von Wissenschaftlern, technischem Fachpersonal und sonstigen Arbeitskräften – zur Etablierung von Mitarbeitern der Sicherheitsdienste in den Mitgliedsländern.
Im Januar 1972 wurde der paß- und visafreie Reiseverkehr von und nach Polen und der Tschechoslowakei eingeführt. Noch im selben Jahr machten 12,4 Millionen DDR-Bürger und 11,2 Millionen Bürger aus der Tschechoslowakei und Polen von den Reiseerleichterungen Gebrauch. Tausende von polnischen Bürgern kamen auf der Grundlage einer Regierungsvereinbarung als Gastarbeiter in die DDR. Damit waren für das MfS in Kooperation mit den Ministerien des Innern der Volksrepublik Polen und der CSSR, denen die Sicherheitsorgane angegliedert waren, umfängliche Aufgaben der »politisch-operativen Sicherung« des Grenzverkehrs wie auch des Aufenthalts der Bürger in den jeweiligen Ländern verbunden. Das betraf vor allem die Kontaktmöglichkeiten zu Angehörigen westlicher Staaten und zu westlichen Auslandsvertretungen, aber auch zu oppositionellen Kreisen in den anderen Ostblockländern.
Zu einem weiteren Schwerpunkt entwickelte sich die Verhinderung von »Republikflucht« über die Westgrenzen Ungarns, der Tschechoslowakei sowie über Bulgarien5, was 1976 zur Gründung einer Zentralen Koordinierungsgruppe (ZKG) im MfS und entsprechenden Bezirkskoordinierungsgruppen6 sowie zum Ausbau der MfS-Operativgruppen in den anderen Ostblockländern führte.
Die im Rahmen der Entspannungspolitik abgeschlossenen Verträge wie das Vierseitige Abkommen über West-Berlin vom 3.09.1971, das Abkommen über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin vom 17.12.1971 und die Vereinbarung über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs für West-Berliner vom 20.12.1971 brachten für das MfS ständig wachsende Aufgaben.
Bereits 1970 war aus der bis dahin in der MfS-Zentrale bestehenden Arbeitsgruppe Sicherung des Reiseverkehrs, der Hauptabteilung Paßkontrolle/Zollfahndung und dem Referat Reisen/Touristik die Hauptabteilung VI (HA VI) mit entsprechenden Abteilungen auf Bezirksebene gebildet worden, die sich zu einer der größten operativen Diensteinheiten des MfS entwickeln sollte.7 In den anderen Ostblockländern spielte sie neben der Spionageabwehr (HA II) und der Auslandsaufklärung (HV A) eine maßgebliche Rolle.
Jeder weitere Schritt in Richtung Normalisierung der Beziehungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland wie der 1972 abgeschlossene Grundlagenvertrag, der auch die Anerkennung der UNO-Menschenrechtserklärungen einschloß, schuf für das MfS neue Aufgabenfelder. Mit der völkerrechtlichen Anerkennung verbesserten sich aber zugleich auch die Arbeitsbedingungen, da die DDR-Auslandsvertretungen in aller Welt als legal abgedeckte Residenturen des MfS genutzt werden konnten.
In der KSZE-Schlußakte von Helsinki 1975 verpflichteten sich auch die Ostblockstaaten zur Beachtung der grundlegenden Menschenrechte, auf die sich nun eine ständig wachsende Oppositionsbewegung in diesen Ländern berief.
Um den neuen Herausforderungen gewachsen zu sein, wurde die Zusammenarbeit der östlichen Sicherheitsdienste gezielt verstärkt. Davon zeugen die Grundsatzvereinbarungen des MfS mit den Sicherheitsdiensten der Sowjetunion (1973), Polens (1974), Bulgariens (1974), der Tschechoslowakei (1977) und Ungarns (1981) sowie zahlreiche Vereinbarungen auf Fachbereichsebene.8
Neben der bilateralen Zusammenarbeit gewann die multilaterale Kooperation an Bedeutung, da die neue Freizügigkeit auch von Gruppen und Personen genutzt wurde, die unter geheimdienstlicher Beobachtung standen. 1977 unterzeichneten die DDR, die Sowjetunion, Bulgarien, Ungarn, Polen, Kuba, die Tschechoslowakei und die Mongolei das »Abkommen über das System der vereinigten Erfassung von Informationen über den Gegner«, genannt SOUD.9 Der Informationsverbund führte Erkenntnisse über gegnerische Geheimdienste sowie über Personen und Institutionen zusammen, von denen eine vermeintliche Gefahr für die innere Sicherheit ausging.
Eine reguläre multilaterale Zusammenarbeit mit den befreundeten Geheimdiensten entwickelte sich auch in der abwehrmäßigen Sicherung von Militärmanövern der Warschauer Paktstaaten, von großen internationalen Veranstaltungen, bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs, einschließlich des internationalen Zivilluftverkehrs, in der Terrorabwehr und bei der Bekämpfung der inneren Opposition.
Den gewachsenen Anforderungen mußte auch die Abteilung X Rechnung tragen, die 1973 vier Referate bildete. Daß sie dennoch eine kleine Diensteinheit blieb, liegt an ihrem Charakter als Schaltstelle, die keine operativen Aufgaben wahrzunehmen hatte. 1980 verfügte die Abteilung X über 35 Planstellen.10
Struktur und Aufgabengebieten der Abteilung X
Die Funktion der Abteilung X als Koordinator geheimdienstlicher Kooperation war in verschiedenen Grundsatzvereinbarungen und anderen Dokumenten über die Regelung der Zusammenarbeit des MfS mit den Sicherheitsdiensten anderer Länder festgelegt. Ihr oblag – neben der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) – die Federführung bei der Erarbeitung von Jahresplänen der Arbeitsberatungen und sonstiger dienstlicher Treffen, die mit den Kooperationspartnern abgestimmt wurden. Entsprechend den bestätigten Plänen hatte sie für die Vorbereitung und Durchführung der Arbeitstreffen im Zusammenwirken mit den beteiligten Diensteinheiten des MfS zu sorgen. Planung und Vorbereitung der Arbeitsberatungen auf Ministerebene bzw. auf der Ebene der Stellvertretenden Minister sowie multinationaler Beratungen erfolgten in Zusammenarbeit mit der Zentralen Auswertungs- und Informationsgruppe des MfS (ZAIG) und anderen beteiligten Diensteinheiten.
Das Referat 1 für Auslandsverbindungen hatte die von seiten befreundeter ausländischer Sicherheitsdienste an das MfS gerichteten Anfragen, Ersuchen, Aufträge, Informationen, Hinweise etc. zu bearbeiten. Es hatte für die Abstimmung und Koordinierung des Zusammenwirkens von Diensteinheiten des MfS mit anderen Sicherheitsorganen bei der Vorbereitung und Durchführung von Konsultationen, operativen Treffs und gemeinsamen operativen Maßnahmen zu sorgen. Einige Fachbereiche wie die HA II (Spionageabwehr), HA IX (Untersuchungsorgane) und die Abteilung N (Nachrichten) verfügten über eigene Abteilungen für Interantionale Verbindungen, die von den Ländersachbearbeitern des Referats 1 der Abteilung X unterstützt wurden. Direkte Arbeitsbeziehungen bestanden ferner zu den wichtigsten zentralen Speichern des MfS, wo die von den anderen Sicherheitsdiensten angeforderten Überprüfungen zu Personen und Sachverhalten vorgenommen wurden.
Das Referat 2 war für die operative Speicherführung und Auswertung zuständig. Im Zusammenwirken mit der ZAIG und anderen beteiligten Diensteinheiten hatte es im Rahmen des Datenverbunds SOUD für den Informationsfluß von und zu den Sicherheitsorganen der Vertragspartner und die Zusammenführung interessierter Diensteinheiten zu sorgen. Weitere Aufgaben waren die Archivierung von Materialien und Sachverhalten, die Registrierung im Speicher und die Auskunftserteilung.
Das Referat 3 hatte neben sprachmittlerischen Arbeiten für die Referate 1 und 4 (Protokollaufgaben) Übersetzerdienste auf der Führungsebene des MfS zu leisten. Die Mitarbeiter wurden als Dolmetscher bei Arbeitstreffen der operativen bzw. operativ-technischen Diensteinheiten, auf Konferenzen, bei Gerichtsverhandlungen, bei der Betreuung von Delegationen, Arbeitsbesuchen im Ausland, im Urlauberaustausch u.a.m. eingesetzt.
Zu den laufenden schriftlichen Übersetzungen gehörten u.a. amtliche Informationsmaterialien, die die Abteilung X beispielsweise von den Innenministerien anderer Ostblockländer erhielt und die dann an die entsprechenden Abteilungen bzw. die Leitung des MfS weitergegeben wurden. Zu übersetzen waren ferner politische Informationsmaterialien – etwa mit Erkenntnissen der Aufklärung –, die im Rahmen bilateraler Verträge mit anderen Geheimdiensten ausgetauscht wurden. So belieferten die Sicherheitsdienste der Partnerländer das MfS regelmäßig mit Einschätzungen zu innen- und außenpolitischen Problemen und zu militärischen Aktivitäten in den benachbarten Regionen bzw. Ländern. Kuba beispielsweise berichtete über die Länder Mittel- und Südamerikas sowie über die USA, die Mongolei über China usf. Neben der Übersetzung von Informationsmaterial und der Auswertung fremdsprachiger Zeitungen und Zeitschriften hatte das Referat die von den Ländersachbearbeitern weitergeleiteten fremdsprachigen Briefkopien zur Gewinnung »operativ bedeutsamer Erkenntnisse«11, Auskunfts- und Kontrollersuchen anderer Sicherheitsdienste, Telegramme u.a.m. zu übersetzen.
Die Mitarbeiter für Protokollaufgaben des Referats 4 waren für die organisatorisch-technische Planung, Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen und Veranstaltungen im Rahmen der Zusammenarbeit des MfS mit den anderen Sicherheitsdiensten zuständig. Konkret beinhaltete dies die Vorbereitung und Durchführung von Arbeitsbesuchen auf zentraler Ebene und die Unterstützung anderer Diensteinheiten des MfS bei der Vorbereitung und beim Empfang von Arbeitsgruppen oder einzelnen Vertretern der anderen Sicherheitsorgane auf Fachbereichsebene. Darin inbegriffen waren die protokollarischen Aufgaben bei Veranstaltungen im Führungsbereich, im Zusammenhang mit staatlichen und gesellschaftlichen »Höhepunkten« sowie bei persönlichen Jubiläen leitender Angehöriger der befreundeten Sicherheitsorgane. In ihre Zuständigkeit fielen auch die Vorbereitung und Durchführung von Auslandsdienstreisen und Urlaubsaufenthalten von Delegationen und Einzelgästen und die Organisation von Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Angehörige verbündeter Sicherheitsdienste. Das Referat hatte ferner die finanziellen Normen für den Aufenthalt von Delegationen beim MfS und umgekehrt des MfS bei befreundeten Sicherheitsdiensten auszuarbeiten und sich um die materiell-technischen Belange der ausländischen Operativgruppen auf dem Territorium der DDR zu kümmern.
Die Abteilung X trug zwar die Gesamtverantwortung für alle Prozesse der Zusammenarbeit mit den anderen Sicherheitsdiensten, ihre Koordinierungsfunktion erstreckte sich aber nur teilweise auf die laufende operative Arbeit der einzelnen Fachbereiche. So war die Abteilung X bei der Zusammenarbeit der in den anderen Ländern agierenden MfS-Operativgruppen mit den ansässigen Sicherheitsdiensten nicht zwischengeschaltet, wenn es sich um Routinemaßnahmen wie Überprüfungen in operativen Speichern oder in Arbeits- und Maßnahmeplänen vereinbarte Aktionen ging. Auch lief die Koordinierung von Maßnahmen zwischen den MfS-Operativgruppen in den anderen Ostblockländern und den operativen Diensteinheiten des MfS in der DDR – etwa bei der Bearbeitung »operativer Hinweise« zu DDR-Bürgern – nicht über die Abteilung X, sondern über die für die Operativgruppen zuständige Hauptabteilung II für Spionageabwehr. Die Einleitung bestimmter Maßnahmen bei den anderen Sicherheitsorganen wie z.B. der Einsatz operativ-technischer Mittel, Beobachtungen, Fahndungen, Festnahmen, spezifische Vorkommnisuntersuchungen hatte jedoch über die Abteilung X zu erfolgen.
In der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) übernahmen bevollmächtigte Sicherheitsoffiziere die Koordinierungsfunktion in der laufenden operativen Arbeit. Die Abteilung X wurde einbezogen, wenn es um Grundsatzfragen, um organisatorisch-technische Abstimmungen zwischen dem MfS und den anderen Geheimdiensten und um die Planung und Durchführung von Konsultativtreffen ging. Auch übernahm die Abteilung X organisatorische Aufgaben bei Dienstreisen, sie sorgte für die Weiterleitung von Informationen der HV A zu anderen Diensteinheiten des MfS bzw. belieferte die im Ausland agierenden MfS-Diensteinheiten mit notwendigem Informationsmaterial.
Außerhalb des MfS pflegte die Abteilung X Arbeitskontakte vor allem zum Ministerium für Nationale Verteidigung (hier insbes. Verwaltung Aufklärung, Verwaltung Internationale Verbindungen, Rechtsabteilung und Grenztruppen), zum Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (HA Konsularische Angelegenheiten, HA Rechts- und Vertragswesen), zum Ministerium des Innern (Abteilung Auslandsbeziehungen) zum Ministerium für Verkehrswesen, zur Zollverwaltung der DDR, zum Ministerium der Justiz (Abteilung Internationale Verbindungen) und zum Ministerium für Volksbildung.
Zur Sonderrolle der Sowjetunion in der geheimdienstlichen Kooperation
Die intensive Verflechtung des MfS mit dem sowjetischen Geheimdienst hatte vielerlei Ursachen und lag im Interesse beider Seiten. Auf Grund der geopolitischen Lage und der spezifisch deutsch-deutschen Konstellation, der sprachlichen Voraussetzungen und vielfältigen Kontaktmöglichkeiten, wurde der ostdeutsche Geheimdienst, insbesondere die HV A und der militärische Nachrichtendienst bzw. die Verwaltung Aufklärung (VA) beim DDR-Verteidigungsministerium, für den sowjetischen Sicherheitsdienst zum wichtigsten Kooperationspartner in der Auslandsspionage und bei der Durchführung operativer Maßnahmen in westlichen Ländern.
Die sowjetischen Verbindungsoffiziere, die für die geheimdienstliche Zusammenarbeit mit dem MfS und dem Ministerium des Innern (MdI) der DDR zuständig waren, verrichteten ihre Koordinierungsaufgaben unabhängig von der Abteilung X des MfS. Über einen Verbindungsoffizier bestand jedoch ein ständiger Arbeitskontakt zur Abteilung X. Daneben gab es noch die Vertreter der sowjetischen Militärabwehr.12
Die Gruppe der sowjetischen Verbindungsoffiziere bestand seit 1958 vereinbarungsgemäß aus 32 Mitgliedern: der Leiter, sein Stellvertreter, 15 Verbindungsoffiziere für die Bezirke, 4 Offiziere für Aufklärung, 2 für Untersuchung und 9 für Abwehrdienste. Daneben arbeiteten beim MfS 5 sowjetische Konsultanten.13 Als Hauptaufgaben der Zusammenarbeit nennt das Zusatzprotokoll der Vereinbarung u.a.: die Ausarbeitung »gemeinsamer Maßnahmen zur Aufdeckung und Verhinderung der Pläne und Absichten des Gegners, die gegen die DDR und die UdSSR gerichtet sind«; das Zusammenwirken der Aufklärungsorgane bei der operativen Bearbeitung der »wichtigsten Objekte in Westdeutschland und in anderen kapitalistischen Ländern«; den »Austausch der politischen, ökonomischen, militärischen und technisch-wissenschaftlichen Information« über diese Länder; »gemeinsame Maßnahmen zur Ausübung eines für das sozialistische Lager günstigen Einflusses in der Bundesrepublik, zur Kompromittierung einzelner besonders aktiver und gefährlicher Personen, die die feindliche Tätigkeit gegen die UdSSR und die DDR führen«; die »gemeinsame Bearbeitung von DDR-Bürgern, die einer feindlichen Tätigkeit verdächtig sind«; die »Durchführung der aktiven Maßnahmen gegen feindliche Geheimdienste und antisowjetische Emigrantenorganisationen in Westdeutschland und in Westberlin«.14 Inbegriffen war in die Vereinbarung auch die Unterstützung der sowjetischen Militärabwehr bei der Westgruppe der sowjetischer Streitkräfte (GSSD) in Deutschland.
Die im Vertrag von 1959 genannten Aufgabenstellungen finden sich im wesentlichen in der »Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik und dem Komitee für Staatssicherheit beim Ministerrat der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken« vom 6.12.1973, unterzeichnet von Mielke und dem damaligen Vorsitzenden des KfS, Juri Andropow, wieder.15
In beiden Dokumenten wird in der Präambel betont, daß die Zusammenarbeit entsprechend den Beschlüssen der Zentralkomitees der KPdSU und der SED erfolgt, neu jedoch ist 1973 die angeblich friedensstiftende Rolle der beiden Geheimdienste auf dem europäischen Kontinent. So sieht Artikel II denn auch die dringlichste Aufgabe der gemeinsamen Auslandsspionage darin, »eine unmittelbare Vorbereitung des Gegners auf einen militärischen Angriff gegen die Staaten der sozialistischen Gemeinschaft rechtzeitig aufzudecken und die mögliche Anwendung neuer Waffenarten durch den Gegner zu erkennen.«
Im »Protokoll über die Regelung des Zusammenwirkens zwischen dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR und der Vertretung des Komitees für Staatssicherheit beim Ministerrat der UdSSR beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR« aus dem Jahre 197616 wurde die Zuständigkeit der Kooperationspartner – Zusammenarbeit direkt auf Leitungsebene, über Verbindungsoffiziere oder über die Leiter der Diensteinheiten – modifiziert.
Ständige Arbeitskontakte bestanden zu allen wichtigen operativen Diensteinheiten im MfS und in den Bezirksverwaltungen. Bei der Lösung von Aufklärungs- und Abwehraufgaben im Westen, bei der Bearbeitung von Mitarbeitern der Militärverbindungsmissionen der USA, Englands und Frankreichs, die beim Stab der Westgruppe der Sowjetischen Streitkräfte akkreditiert waren, und bei der Durchführung von Abwehrmaßnahmen zum Schutz der sowjetischen Militäreinheiten konnten auch DDR-Bürger herangezogen werden.
Kooperationspartner auf dem Gebiet der Militäraufklärung und -abwehr waren neben der HV A und der HA I (hier insbesondere die bei den NVA-Grenztruppen wirkenden »Operativgruppen Aufklärung«) die HA II, wovon u.a. ein aus dem Jahre 1986 stammender »Perspektivarbeitsplan für die Zusammenarbeit der Verwaltung der Sonderabteilungen des KfS der UdSSR bei der GSSD mit der Hauptabteilung II des MfS der DDR bei der Bekämpfung der Militärspionage«17 Zeugnis ablegt.
Als ein weiteres Beispiel solcher Kooperationsvereinbarungen auf Linienebene, in denen die fachspezifische Zusammenarbeit festgelegt und die vorrangingen Aufgabenstellungen für einen bestimmten Zeitraum – in der Regel zwischen 1-5 Jahren – benannt wurden, sei an dieser Stelle der vermutlich letzte Perspektivplan der Hauptabteilung XX und der entsprechenden V. Verwaltung des KfS18 erwähnt, untergliedert in die Schwerpunkte »Bearbeitung subversiver und anderer operativ bedeutsamer ideologischer Zentren und Organisationen des Gegners sowie bestimmter antisozialistischer Elemente im Operationsgebiet«19, »Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion des Gegners unter Ausnutzung klerikaler Organisationen«, »Bekämpfung innerer feindlicher Kräfte« und »Politisch-operative Abwehrarbeit im Zusammenhang mit bedeutsamen internationalen Veranstaltungen und Organisationen«.
Inwieweit insbesondere der sowjetische Geheimdienst angesichts der zu diesem Zeitpunkt einsetzenden Reformbewegung unter Gorbatschow die gestellten Schwerpunktaufgaben an der ideologischen Front weiterverfolgte, bleibt späteren Forschungen vorbehalten. Daß die Kooperation beider »Bruderorgane« unbeirrbar bis zur Auflösung des MfS/AfNS weiterlief, belegt ein aufgefundener Entwurf eines Zusatzprotokolls zur Grundlagenvereinbarung zwischen MfS und KfS vom 27.10.1989, das im Ergebnis von Gesprächen zwischen Generalleutnant Schwanitz, dem Stellvertretenden Minister und späteren Leiter des AfNS, und Generaloberst Jechomow entstand.20 In der Präambel wird »das erreichte Niveau der langjährigen, allseitigen und festen Zusammenarbeit« hoch eingeschätzt und die »neuen Anforderungen an den weiteren Ausbau und die Vertiefung der Zusammenarbeit« benannt. Immer noch schien das Bündnis, das nur noch wenige Wochen bestehen sollte, für die Ewigkeit angelegt.
Sonderfall Rumänien
Rumänien spielte in der geheimdienstlichen Kooperation der Warschauer Paktstaaten eine Außenseiterrolle. Als einziger Ostblockstaat gestattete Rumänien keinen Einsatz von MfS-Operativgruppen auf seinem Territorium. Die Zusammenarbeit der beiden Sicherheitsdienste sollte im Jahre 1971 in einer zunächst für 6 Jahre befristeten Vereinbarung sanktioniert werden. Das Protokoll der Vertragspartner beinhaltete die Zusammenarbeit zwischen dem MfS und dem Rat für Staatssicherheit der SRR auf den Linien äußere und innere Aufklärung, Abwehr, Operative Technik sowie Kader und Ausbildung.21 Ein Inkrafttreten der Vereinbarung kann bislang nicht nachgewiesen werden. Auch fand keine direkte Zusammenarbeit der Untersuchungsorgane der Sicherheitsdienste – etwa bei Grenzverletzern aus der DDR, die über Rumänien und Jugoslawien in den Westen zu gelangen versuchten – statt. Spionageergebnisse der HV A wurden über eine legal abgedeckte Residentur in Bukarest über die Abteilung X weitergeleitet. Weitere Informationen aus und über Rumänien erhielt das MfS über die Abteilung X von der Hauptabteilung Konsularische Angelegenheiten im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR, vom Bereich Auslandstourismus der HA VI des MfS und von verschiedenen anderen inoffiziellen Quellen.
Das MfS als »Entwicklungshelfer«
In den kommunistisch orientierten Ländern der Dritten Welt hat das MfS sich an der Seite der sowjetischen Führungsmacht vor allem als »Entwicklungshelfer« hervorgetan. In diesen Ländern ging es weniger um geheimdienstliche Kooperation als vielmehr um den Aufbau bzw. die Modernisierung von Schutz- und Sicherheitsorganen zur Festigung der prokommunistischen Herrschaft.
Die internationalen Hilfsdienste des MfS reichten bis in die 50er Jahre zurück.22 Nach dem Umsturz in Kuba und der Unterzeichnung eines Beistandspakts mit der Sowjetunion am 13. Februar 1960 entsandte Mielke die ersten HV-A-Offiziere nach Havanna.23 Die Unterstützung prokommunistischer Bewegungen in Lateinamerika setzte das MfS ab Mitte der 60er Jahre in Nicaragua fort, wo nach der Machtübernahme der Sandinisten im Juli 1979 zwischen 60 und 80 MfS-Offiziere in Managua stationiert gewesen sein sollen.24
Zum Schwerpunkt des Engagements des MfS in der Dritten Welt entwickelte sich jedoch der Afrikanische Kontinent, wo erstmals ein nichtsozialistisches Land, die am 12. Januar 1964 ausgerufene Volksrepublik Sansibar, die DDR diplomatisch anerkannte und dies mit einer Reihe von Hilfsersuchen verband.25 1971 erklärte der Chef der Auslandsspionage, Markus Wolf, auf einem Führungsseminar, daß mit der wachsenden internationalen Autorität der DDR und der Erweiterung der internationalen Beziehungen auch die Verpflichtungen zur Unterstützung der revolutionären Kräfte zunähmen.26 Die Kooperation mit dem sowjetischen Sicherheitsdienst auf diesem Gebiet war Bestandteil der Grundsatzvereinbarung zwischen dem MfS und dem KfS aus dem Jahre 1973, wo es in Artikel V hieß: »Beide Seiten werden in den Fragen der Gewährung von Hilfe für die nationalen Sicherheitsorgane befreundeter Entwicklungsländer eng zusammenarbeiten und ihre Maßnahmen koordinieren.«27 Die dominierende Rolle des sowjetischen Komitees für Staatssicherheit muß hier nicht besonders betont werden. Der Auftrag wurde später auch in die Richtlinie Nr. 2/79 der HV A integriert.28 Die Entsendung von Beratern, Ausbildern und operativ-technischen Spezialisten zur »Hilfe beim Aufbau und der Festigung von Schutz- und Sicherheitsorganen progressiver junger Nationalstaaten« war in der Dienstanweisung Nr. 2/80 der HV A geregelt.29
Bis 1979 hatte die DDR 52 Regierungsabkommen und Verträge mit Entwicklungsländern abgeschlossen, darunter langfristige Verträge über Freundschaft und Zusammenarbeit mit Angola, Mocambik, Äthiopien und Jemen. Über 900 Fachleute der DDR waren zu diesem Zeitpunkt dort im Einsatz. Erich Honecker bereiste an der Spitze einer Partei- und Staatsdelegation im gleichen Jahr Libyen, Angola, Sambia, Mocambik, Äthiopien, Jemen und traf mit Repräsentanten der Südwestafrikanischen Volksorganisation (SWAPO) von Namibia, der Patriotischen Front von Simbabwe sowie dem Afrikanischen Nationalkongreß (ANC) von Südafrika zusammen.30 Das MfS hatte neben seinen Aufgaben als »Entwicklungshelfer« auch für die Sicherheit der Menschen aus der DDR und die Absicherung der Produktion in den Großprojekten sorgen, die mit Unterstützung der DDR in einigen afrikanischen Staaten errichtet werden sollten.31
Aus den MfS-Akten ist u.a. auch das arbeitsteilige Vorgehen weiterer Mitglieder der sozialistischen Staatengemeinschaft bei der Unterstützung bzw. beim Aufbau der Sicherheitsorgane in den Ländern der Dritten Welt ersichtlich. Neben dem KfS trat der kubanische Geheimdienst Minint, wenngleich selbst einem Entwicklungsland angehörend und angewiesen auf materiell-technische Unterstützung – auch von seiten des MfS –, als Aktivist insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent in Erscheinung.32 Hingegen dürfte das Engagement der anderen Bündnispartner des Ostblocks eher bescheiden gewesen sein.
Einbezogen in diverse Hilfsleistungen in den Entwicklungsländern – so beim Aufbau der Polizei und des Militärapparats – waren auch das Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) und das Ministerium des Innern der DDR (MdI), wobei das MfS häufig die Rolle des Koordinators übernahm.
Zwischen 1966 und 1989 lassen sich bisher Unterstützungsmaßnahmen bzw. Arbeitsbeziehungen des MfS zu den Sicherheitsorganen von Kuba, Vietnam, Laos, Kampuchea, Südjemen, Ägypten, Sudan, Kongo, Äthiopien, Mocambik, Sambia, Tansania, Angola, Nikaragua, Grenada und den Kapverden nachweisen. Dies geht u.a. aus einer Aufstellung der Abteilung Finanzen hervor, in der die Ausgaben für die vom DDR-Staatssicherheitsdienst realisierte »solidarische Unterstützung« zwischen 1966 und 1984 mit insgesamt über 248 Millionen Mark der DDR und 430.500 Valutamark beziffert werden.33 An erster Stelle steht dabei Südjemen mit rund 94 Millionen Mark, gefolgt von Vietnam mit 48 Millionen und Tansania mit über 22 Millionen Mark. Ebenfalls aufgeführt werden die »Palästinensischen Befreiungsbewegungen«, die mit mehr als 8 Millionen DDR-Mark bedacht wurden.
Zu den bevorzugten Befreiungsbewegungen gehörten desweiteren die rhodesische ZAPU, die Südwestafrikanische Volksorganisation von Namibia (SWAPO) und der Afrikanische Nationalkongreß von Südafrika (ANC), die seit 1978 in Ost-Berlin auch offizielle Vertretungen unterhielten und beim Solidaritätskomitee der DDR akkreditiert waren.34 Ihre Unterstützung von seiten des MfS bestand vor allem in der Schulung von Führungskadern der Sicherheitsdienste, in militärischer Ausbildung und in Waffenlieferungen.
In sogenannten Jahres- und Zweijahresprotokollen wurden die konkreten Arbeitsvorhaben festgelegt. Es ging dabei in der Regel um den Aufbau und die Anleitung der Sicherheitsdienste durch Entsendung von MfS-Beratern und Spezialisten, die Durchführung von Konsultationen und Lehrgängen sowie materielle Lieferungen. Bestandteil dieser Arbeitspläne waren desweiteren der Austausch politischer und operativer Informationen sowie die Konditionen für die Stationierung von Vertretern bzw. Operativgruppen. Allerdings nutzte das MfS diese Verbindungen auch, um etwa in benachbarten Regionen mit Hilfe des Kooperationspartners neue Spionagestützpunkte zu schaffen.
An operativen Maßnahmen der befreundeten Sicherheitsorgane beteiligten sich die MfS-Berater und Spezialisten in der Regel jedoch nicht.
Eine Jahresbilanz der Hauptverwaltung Aufklärung über die Zusammenarbeit und die Unterstützung der Sicherheitsorgane von Entwicklungsländern aus dem Jahre 1985 erwähnt Besuche des Ministers für Sicherheit von Mocambik und des Leiters der PLO-Sicherheit bei Mielke sowie den Empfang von Vertretern der Sicherheitsdienste von Mocambik, Angola, Jemen, Äthiopien und von Mitarbeitern der Sicherheitsapparate der PLO, des ANC und der SWAPO durch Mitarbeiter des MfS.35 Neben der regulären Tätigkeit der MfS-Operativgruppen und Verbindungsoffiziere in Mocambik, Jemen, Äthiopien, Angola und Tansania werden in der Jahresbilanz auch eine Reihe von außerplanmäßigen politischen, operativen, militärischen und technischen Lehrgängen für die Schützlinge des MfS und die langfristige Ausbildung an zivilen Fach- und Hochschulen der DDR aufgeführt.
Die Abteilung X war gemeinsam mit den an den Hilfsmaßnahmen beteiligten Diensteinheiten des Mfs und weiteren Kooperationspartnern sowohl für die Erarbeitung der Pläne zur materiell-technischen Unterstützung dieser Sicherheitsdienste als auch für die organisatorische Umsetzung zuständig. Die Hauptverantwortung für die Koordinierung der Zusammenarbeit einschließlich Konsultationen und Lehrgängen lag jedoch bei der für die Residenturen im westlichen Ausland (außer USA und Westdeutschland) zuständigen Abteilung III der HV A.
Beziehungen des MfS zu den Geheimdiensten weiterer Staaten
Eine »offizielle« Zusammenarbeit mit den Sicherheitsdiensten westlicher Staaten gab es lediglich in punkto Sicherungsmaßnahmen bei Staatsbesuchen bzw. Besuchen auf höchster Ebene. Eine vertragliche Basis existierte hier nicht.
Auch mit Jugoslawien fand keine reguläre geheimdienstliche Zusammenarbeit statt. Ebenso wie in der Tschechoslowakei und in Bulgarien stand in Beziehung zu Jugoslawien das Problem der »Republikflucht« und des »Menschenhandels« für die DDR im Vordergrund. Da Jugoslawien jedoch an die Flüchtlingskonvention der UNO gebunden war, wurden weder Fluchthelfer noch Flüchtlinge strafrechtlich verfolgt, so daß auf diesem Gebiet eine Kooperation scheiterte.
Die MfS-Vertretungen im Ausland
Das MfS verfügte in einer Reihe von Entwicklungsländern und in den übrigen Ostblockstaaten – mit Ausnahme von Rumänien – über eigene Diensteinheiten bzw. Operativgruppen (OG), die auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen agierten und entsprechend ihrer jeweiligen Linie bzw. Fachbereichsebene eingesetzt waren. Daneben waren in den DDR-Auslandsvertretungen hauptamtliche Mitarbeiter des MfS als sogenannte Offiziere im besonderen Einsatz (OibE) mit diplomatischem Status tätig. Das waren die Hauptamtlichen Sicherheitsbeauftragten (HSB) der Botschaften, die zum Personalbestand der Linie II (Spionageabwehr) zählten, und die Offiziere für Sicherheit und Kontrolle (OSK), zumeist Mitarbeiter der HV A. Letztere saßen auch als OibE in den DDR-Botschaften Rumäniens, Albaniens und Kubas.
Zu den Entwicklungsländern, in denen das MfS Operativgruppen unterhielt, gehörten Südjemen, Mocambik und Äthiopien.
Anstelle von Operativgruppen koordinierten in einigen Ländern Verbindungsoffiziere des MfS mit dem Status eines Mitarbeiters der diplomatischen Vertretung der DDR die Zusammenarbeit zwischen dem MfS und dem jeweiligen Sicherheitsdienst und standen für Konsultationen und Beratungen zur Verfügung. Das traf z. B. für Tansania, Ägypten, Angola, Kuba, Vietnam und Nikaragua zu. Diese Verbindungsoffiziere fungierten mitunter gleichzeitig als Hauptamtliche Sicherheitsbeauftragte der Botschaft.
Anders als in den Ostblockstaaten hatten die MfS-Operativgruppen in den Entwicklungsländern vornehmlich beratende und unterstützende Funktionen bei den ansässigen Sicherheitsdiensten. Das betraf sowohl den Aufbau der Sicherheitsapparate als auch die laufende politisch-operative Arbeit.
Die Kontrolle und der Schutz von DDR-Bürgern in diesen Ländern, insbesondere in den Krisenregionen, gehörten ebenfalls zu den Aufgabengebieten der dort tätigen MfS-Operativgruppen im Zusammenwirken mit den einheimischen Sicherheitskräften. Dabei kamen auch Angehörige der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR zum Einsatz.
Die MfS-Operativgruppen in den Ostblockländern waren hauptsächlich durch Mitarbeiter der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) sowie der Linien II (Spionageabwehr, Kontrolle ausländischer Botschaften, Sicherung der DDR-Auslandsvertretungen, innere Sicherheit im MfS, Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen des Gastgeberlandes u.a.), VI (Paßkontrolle, Fahndungen an Grenzübergängen, Sicherung In- und Auslandstourismus und vor allem Verhinderung von »Republikflucht«) und XVIII (Sicherung der Volkswirtschaft und des RGW) vertreten.
Operativgruppen gab es in der UdSSR in Moskau (Hauptsitz), Leningrad und Kiew, in der Volksrepublik Ungarn in Budapest (Hauptsitz), Siofok, Balatonfüred und Kestenely, in der Volksrepublik Bulgarien in Sofia (ab Mitte der 80er Jahre Hauptsitz), Varna (zuvor Hauptsitz) und Burgas, in Polen in Warschau (Hauptsitz), Gdansk, Szeczin, Wroclaw und Katowice und in der CSSR in Prag (Hauptsitz), Bratislava und Karlovy Vary.
Diese Diensteinheiten arbeiteten auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen des Ministers, seiner Stellvertreter, der Leiter der delegierenden Diensteinheiten und des Leiters der Abteilung X. Bei regelmäßig stattfindenden Konsultationen wurden die aktuellen Aufgabenstellungen festgelegt. Sie beinhalteten im wesentlichen:
– die Abwehrarbeit an den Botschaften (Überprüfung der Kontakte der Leiter und Mitarbeiter der Botschaft, Überwachung der Freizeitbereiche von Geheimnisträgern, Gewährleistung des Schutzes von Staats- und Dienstgeheimnissen, Kontrolle der ausländischen Arbeitskräfte);
– die abwehrmäßige Sicherung aller anderen Auslandsvertretungen der DDR und die Zusammenarbeit mit den Auslandsvertretungen zur Informationsgewinnung und Sicherstellung operativer Maßnahmen (dazu zählten beispielsweise auch Verkehrsunternehmen und Korrespondentenbüros);
– die Anleitung der inoffiziellen Mitarbeiter durch Führungsoffiziere;
– die Einleitung Operativer Personenkontrollen (OPK) und Operativer Vorgänge (OV) bei entsprechenden Hinweisen;
– die Bestimmung von Schwerpunktbereichen und funktionellen Schwerpunkten;
– die Gewinnung von »Quellen« und der Ausbau operativer Kontakte in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen;
– die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen des Landes;
– die Koordinierung und Abstimmung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Linien des MfS;
– die materiell-technische und operativ-technische Sicherstellung.
Die »politisch-operative Zuständigkeit« der Operativgruppen erstreckte sich im übrigen auf alle DDR-Bürger, die sich in dem betreffenden Land aufhielten.
Die Kooperation mit den Sicherheitsdiensten des jeweiligen Landes verlief in der Regel über deren Abteilung für Internationale Beziehungen oder direkt auf Fachbereichsebene. Bei bestimmten Maßnahmen wurde die »Zentrale« des MfS in Berlin eingeschaltet. Arbeitsgrundlagen waren neben bilateralen Grundsatzvereinbarungen und dazugehörigen Protokollen die Dienstordnung der Operativgruppe und der jeweils bestätigte Plan der Zusammenarbeit.
Aus einer »Übersicht über die in der Operativgruppe Moskau tätigen MfS-Mitarbeiter« vom 26.Februar 1986 geht hervor, daß die dortige MfS-Residentur mit ca. 30 Mitarbeitern bereits seit 1954 existierte.36 Dieser Übersicht kann man auch entnehmen, daß neben der federführenden Linie II die HVA und die Linien XVIII und I (Kontrolle der in der Sowjetunion langfristig eingesetzten NVA-Angehörigen) mit einem festen Mitarbeiterstamm vertreten waren.
Da der Schwerpunkt der Tätigkeit des MfS in Ländern wie Bulgarien, Ungarn und der Tschechoslowakei auf der Verhinderung von »Republikflucht«, der Sicherung des Reise- und Touristenverkehrs der DDR und der Sicherung der Auslandskader der Reisebüros lag, war dort die HA VI die wichtigste, federführende Linie.
Die MfS-Diensteinheiten in den anderen Ostblockländern steuerten ein Netz von inoffiziellen Mitarbeitern, das sich vorwiegend aus langfristig oder häufig im Ausland weilenden DDR-Bürgern bzw. aus DDR-Bürgern rekrutierte, die dort ihren ständigen Wohnsitz hatten. In Abstimmung mit der Abteilung X konnten auch Bürger des Gastlandes als inoffizielle Mitarbeiter angeworben werden. Ebenso war eine zeitweilige Übergabe der inoffiziellen Quellen an die anderen Sicherheitsorgane möglich. Die Modalitäten waren zwischen den Ländern vertraglich geregelt.
Auch die anderen Sicherheitsdienste unterhielten ihre Operativgruppen im Ausland. Am stärksten in der DDR vertreten waren in den 80er Jahren die Volksrepublik Polen mit fünf bis sieben hauptamtlichen Mitarbeitern und bis zu vier Spezialisten der Militärabwehr. Die Operativgruppe der Tschechoslowakei in Berlin umfaßte in diesem Zeitraum vier bis sechs ständige Angestellte, Ungarn hatte zwischen zwei und fünf und Bulgarien drei bis vier hauptamtliche Mitarbeiter.
Hinzu kamen die Operativgruppen Nordkoreas, Vietnams, der Mongolei und Kubas. Ihre Tätigkeit bestand nach bisherigen Erkenntnissen vor allem in der Gewährleistung der Sicherheit und Kontrolle ihrer Auslandsvertretungen sowie ihrer Staatsbürger, die sich in der DDR aufhielten.
Fazit
Aus dem Dargelegten wird die Vernetzung der ehemals verbündeten Geheimdienste weit über die Grenzen der östlichen Staatengemeinschaft hinaus deutlich. Die Stasi bildete – nicht zuletzt durch die existentielle Abhängigkeit der DDR von der sowjetischen Führungsmacht und von den anderen Ostblockländern – eines der stärksten Bindeglieder in dieser Gemeinschaft »geheimer Brüder«.
Die Abteilung X des MfS, die 1989 über 46 hauptamtliche Mitarbeiter verfügte, war einer der Schnittpunkte der internationalen Zusammenarbeit.37 Ihre Servicefunktion, die hier etwas näher beleuchtet wurde, vermittelt zwar eine Vorstellung von den Arbeitsgrundlagen und den Aufgabenstellungen in der Kooperation der verbündeten Sicherheitsdienste, nicht jedoch von der praktischen Umsetzung. Dafür waren die operativen Diensteinheiten des MfS – vornehmlich aus den Bereichen Auslandsaufklärung, Spionageabwehr und Überwachung des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs – zuständig.
Drei wesentliche Komplexe zeichnen sich in der Kooperation ab: Erstens die Auslandsspionage in den Ländern des westlichen Bündnissystems mit den Schwerpunkten Militäraufklärung und Durchführung »aktiver Maßnahmen« zur politischen Einflußnahme – hier fand eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen MfS und sowjetischem Geheimdienst statt. Zweitens die geheimdienstliche Kooperation innerhalb des eigenen Bündnissystems zur Konsolidierung der Machtverhältnisse, der Überwachung der Bürger und westlichen Auslandsvertretungen. Und drittens schließlich die Erweiterung der Einflußsphären des ehemaligen Ostblocks in den Ländern der Dritten Welt.
Die Erforschung dieses umfangreichen Themenkomplexes – auch aus der Perspektive der Bündnispartner – steht noch aus.
1 Vgl. Abteilung XII/Archiv: »Aktennotz zu einem Gespräch mit der Genossin Eysold, Verbindungsoffizier der Abteilung X des ANS zur Abteilung XII« vom 30.11.1989; BStU, Zentralarchiv (künftig: ZA), Abt. XII 167, Bl. 1.
2 »Protokoll zu der am 9. November 1955 durchgeführten 21. Kollegiumssitzung vom 11. November 1955«; BStU, ZA, Sekretariat des Ministers (künftig: SdM) 1550, Bl. 100 ff.
3 Vgl. George Bailey/ Sergej A. Kondraschow/ David E. Murphy: Die unsichtbare Front. Der krieg der Geheimdienste im geteilten Berlin, Berlin 1997, S. 379ff.
4 Vgl. Befehl Nr. 87/56 des Ministeriums für Staatssicherheit vom 1.3.1956; BStU, ZA, Dokumentenstelle (künftig: DSt ) 100151.
5 Vgl. M. Tantzscher: Die verlängerte Mauer. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsdienste der Warschauer-Pakt-Staaten bei der Verhinderung von »Republikflucht«; Abt. Bildung und Forschung beim BStU, Reihe B Analysen und Berichte 1/98.
6 Vgl. Bernd Eisenfeld: Die Zentrale Koordinierungsgruppe - Bekämpfung von Flucht und Übersiedlung (Anatomie der Staatssicherheit. Geschichte, Struktur, Methoden. MfS-Handbuch. Hrsg. von Klaus-Dietmar Henke, Siegfried Suckut, Clemens Vollnhals, Walter Süß und Roger Engelmann, Teil III/17); BStU, Berlin 1995.
7 Vgl. Die Organisationsstruktur des Ministeriums für Staatssicherheit 1989 (MfS-Handbuch, V/1), BStU 1995.
8 Die inhaltliche Darlegung dieser Kooperationsvereinbarungen sowie die praktische Gestaltung der Zusammenarbeit würde den Rahmen des Artikels sprengen. Stellvertretend werden im folgenden einzelne Beispiele genannt.
9 Vgl. Bodo Wegmann/ Moniika Tantzscher: SOUD. Das geheimdienstliche Datennetz des östlichen Bündnissystems; Abt. Bildung und Forschung beim BStU, Reihe B Analysen und Berichte 1/96.f.
10 BStU, ZA, Abt. X Bündel 78.
11 Mit verschiedenen Ostblockländern waren Vereinbarungen über die Zusammenarbeit in Fragen der Postkontrolle geschlossen worden. In der »Niederschrift über die Besprechung der Vertreter des KfS beim MR der UdSSR und des MfS der DDR über Fragen der Zusammenarbeit der Abteilungen M (PK)« vom 30.3.1965 verpflichteten sich beispielsweise beide Seiten, im Falle der Aufdeckung verdächtiger Briefe und Sendungen »die Hauptpersonen zu registrieren, eine Kontrolle ihrer Korrespondenz einzuleiten, rechtzeitig die andere Seite über festgestellte Tatsachen zu informieren und gemeinsame Fragen der weiteren Maßnahmen zu entscheiden.«; BStU, ZA, SdM 423, Bl 76 ff.
12 Vgl. Bailey/Kondraschow/Murphey: Die unsichtbare Front (Anm. 3)
13 Vgl. »Vereinbarung über den Unterhalt von Offizieren des Komitees für Staatssicherheit beim Ministerrat der UdSSR für Koordinierung und Verbindung mit dem MfS der DDR« vom 30.10.1959, unterzeichnet von Minister Mielke und dem Bevollmächtigen des KfS für Koordinierung und Verbindung mit dem MfS und MdI der DDR, Generalmajor A.Korotkow; BStU, ZA, SdM 423, Bl. 8 ff.
14 Vgl. »Über die Gruppe des Komitees für Staatssicherheit beim Ministerrat der UdSSR zur Koordinierung und Verbindung mit dem MfS der DDR«; BStU, ZA, SdM 423, Bl. 13 ff.
15 BStU, ZA, SdM 423, Bl. 182 ff.
16 BStU, ZA, ZAIG 5627 a, Bl. 1 ff.
17 Es handelt sich um eine Übersetzung, als Unterzeichner werden Generalmajor W. A. Iwanow, Leiter der Verwaltung der Sonderabteilungen des KfS der UdSSR bei der GSSD, Generalleutnant G. Kratsch, Leiter der Hauptabteilung II des MfS, und Generalleutnant W.T. Schumilow, Leiter der Vertretung des KfS der UdSSR beim MfS der DDR; genannt; BStU, ZA, Abt. X, Bündel 176 ( o.Pag.).
18 Vgl. »Plan für die Zusammenarbeit zwischen der Hauptabteilung XX des Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik und der V. Verwaltung des Komitees für Staatssicherheit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken für den Zeitraum 1986-1990,« Entwurf, o.D., Unterzeichner: Generalmajor Kienberg und Generalleutnant Abramow; BStU, ZA, Abt. X, Bündel 176 ( o. Pag.)
19 Unter ‘Operationsgebiet’ verstand das MfS die Bundesrepublik Deutschland und andere westliche Staaten als Zielobjekte der Aufklärung und politischen Einflußnahme.
20 Zusatzprotokoll zur »Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik und dem Komitee für Staatssicherheit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 6. Dezember 1973« über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischen und operativ-technischen Gebieten; BStU, ZA, Abt. X, Bündel 2 (o. Pag.).
21 Vgl. »Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen dem Rat für Staatssicherheit der Sozialistischen Republik Rumänien und dem Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik« (Entwurf); BStU, ZA, Abt. X 247, Bl. 240 ff.
22 Vgl. »Übersicht Ministerium des Innern Sozialistische Republik Vietnam«(o.D.). BStU, ZA, Abt. X, Bündel 188 ( o.Pag.)
23 Vgl. John O. Koehler: Stasi. The untold story of the east german secret police, Colorado/ Oxford 1999, S. 297 ff.
24 Ebd. S. 298.
25 Vgl. Markus Wolf: Spionagechef im geheimen Krieg, München 1997, S. 361 ff.
26 »Referat des Stellv. des Ministers, Genossen Generalleutnant Wolf, auf dem zentralen Führungsseminar vom 1.-3. März 1971«; BStU, ZA, DSt 102212, Bl. 5.
27 a.a.O. Anm. 16.
28 BStU, ZA, DSt (ohne Signatur).
29 BStU, ZA, DSt 102675.
30 Vgl. »Entwicklung und Kampf der kommunistischen Bewegung in Asien und Afrika«, Herausgegeben von der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim Zentralkomitee der SED, Berlin 1980, S. 79-80.
31 Vgl. Hans-Joachim Döring: »Es geht um unsere Existenz«. Die Politik derDDR gegenüber der Dritten Welt am Beispiel von Mosambik und Äthiopien, Berlin 1999, S. 224 ff.
32 In einem aus der HV A stammenden »Bericht über die Konsultationen mit dem Minint Kubas zur Problematik ‘Zusammenarbeit mit befreundeten Sicherheitsorganen (Afrika) und Unterstützung derselben’« vom 28.10.1987 wird die Präsenz Kubas in 11 afrikanischen Ländern benannt; BStU, ZA, Abt. X, Bündel 180 (o. Pag.). Vgl. auch Astrid von Borcke: KGB. Die Macht im Untergrund, Neuhausen-Stuttgart 1987, S. 80 ff.
33 BStU, ZA, Abt. X 107, Bl. 153 ff.
34 Vgl. Henning von Löwis of Menar :»Die DDR und Afrika« in »Die Außenbeziehungen der DDR«, herausgegeben von Gernot Gutmann und Maria Haendcke-Hoppe, Heidelberg 1981. Vgl. auch Ilona Schleicher: Zwischen Herzenswunsch und politischem Kalkül. DDR-Solidarität mit dem Befreiungskampf im südlichen Afrika. Annäherung an ein Erbe, Berlin 1998.
35 Vgl. HVA/III/AG, »Zusammenarbeit mit Sicherheitsorganen national befreiter Staaten und Nationaler Befreiungsbewegungen und deren Unterstützung«, 7.Dezember 1985; BStU, ZA, Abt. X Nr. 93, Bl. 14 ff.
36 Ebd., Bl. 200.
37 Mit Bildung des Amts für Nationale Sicherheit schied der Leiter, Willi Damm, am 6.12.1989 aus dem Dienst. Im Zusammenhang mit dem Beschluß des Ministerrats der DDR vom 14.12.1989 über die Bildung eines Nachrichtendienstes und eines Verfassungsschutzes der DDR liefen letzte Planungen zur Vereinigung der inzwischen auf ca. 30 Mitarbeiter reduzierten Abteilung mit einem juristischen Bereich Recht/ Eingaben im künftigen Amt für Verfassungsschutz.
Monika Tantzscher, geboren 1942, studierte Slawistik in Leipzig und arbeitete von 1968 bis 1991 als Verlagslektorin, Übersetzerin und Herausgeberin für russische Literatur in Ostberlin. Seit 1992 Mitarbeiterin der Abteilung Bildung und Forschung beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. – Veröffentlichungen u.a.: Maßnahme »Donau« und Einsatz »Genesung«. Die Niederschlagung des Prager Frühlings 1968/69 im Spiegel der MfS-Akten, BStU, Berlin 1994; »Was in Polen geschieht, ist für die DDR eine Lebensfrage!« Das MfS und die polnische Krise 1980/81, Frankfurt am Main 1995; SOUD. Das geheimdienstliche Datennetz des östlichen Bündnissystems (Koautor Bodo Wegmann), BStU, Berlin 1996; Die Stasi und die »Kaffeehaus-Tschekisten«. Über die geheimdienstlichen Beziehungen der DDR zur Volksrepublik Ungarn, in Horch und Guck, Heft 27 (3/1999), S.48ff.; So ein Tag, so wunderschön... Ein Fußball-Länderspiel und seine Folgen, in Horch und Guck, Heft 31 (3/2000), S. 32ff.